Ist die Vermietung von Bastlergaragen (PKW) umsatzsteuerpflichtig?

1 Antwort

DEn Auführungen der Steuerberaerin, des Prof. Dr. X, sowie der Fianzbeamtin ist nichts hinzuzufügen.

Die Aufgabe wäre aber auch bei einer Lehrabschlussprüfung für Steuerfachangestellte zu 98 % so und somit richtig beantwortet worden.

Es ist schon mal keine auf Dauer angelegte Vermietung, sondern hat eben den Charakter für die kurzzeitige Reparatur, oder auch nur zum Abstellen von Fahrzeugen in Form eine Parkgarage. die Befreiung gem. § 4 nr. 12 a greift damit nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986