Freiberufler zwei Ateliers in verschiedenen Bezirken, Finanzamt ummelden?
Ein Freiberufler hat ein zweites Atelier in einem anderen Bezirk in Berlin bezogen. Dort arbeitet er hauptsächlich. Das erste bleibt ebenfalls bestehen und liegt im selben Bezirk wie die Meldeadresse. Der Freiberufler zahlt Einkommensteuer und Umsatzsteuer, muss er nun für das 2. Atelier sich bei dem dort zuständigen Finanzamt melden, oder alles dorthin ummelden, sogar seine freiberufliche Tätigkeit dort gar neu anmelden.
2 Antworten
Da es Berlin ist, kannst Du es so lassen wie es ist.
Nur für den Fall, dass ein anderer diese Frage liest, wäre das ausserhalb von Berlin, Hamburg, oder Bremen, so wäre es anders. Ein zweites Atelier in Hannover, von einem Stpfl. der in Celle wohnt und dort auch das erste Atelier hat, wäre so zu lösen, das die Gewinnermittlung für das zweite Atelier beim Betriebsfinanzamt in Hannover laufen würde.
Dazu besteht kein Anlass, für die Einkommenssteuerveranlagung ist das bisherige Finanzamt weiter zuständig. Die Zuständigkeit des FA ist abhängig vom Wohnort und nicht vom Arbeitsort.