Kann das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu Verpflichtet werden die Kosten für eine Berufsausbildung in einem Berufsförderungswerk zu übernehmen?

Servus,

aufgrund verschiedener Ereignisse die nicht nur in meine Verantwortung liegen wie eine Falsche Begutachtung, dass einem einen Bildungsweg verbaut wurde. Sowie der Filz und Vetternwirtschaft im Ländlichen Raum. Da ich mich aus dem Einflussbereich Bestimmter Personen Entziehen möchte die auf Behörden Arbeiten damit ich eine Chance habe beruflich wie auch privat auf die Beine zu kommen. Näher möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen da es sonst zu kompliziert wird.

Anträge auf berufliche Weiterbildung wurde vom Arbeitsvermittler immer wieder abgelehnt und dies seit 10 Jahre, obwohl es Gutachten gibt auch zwei von der Agentur für Arbeit, die zu dem Ergebnis kommen, dass das damalige Gutachten falsch ist in einem diesen Gutachten wurde ich über 4 Wochen im Rahmen einer Arbeitserprobung begutachtet.

Da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde was noch ca. 1,5 Jahre dauert wird ein Umzug in ein anderes Bundesland schwierig, auch wenn ich Rechtlich die Möglichkeit habe. Da dann der Insolvenzverwalter die Mietkaution einbehält oder den Zukünftigen Vermieter über das Insolvenzverfahren Informieren.

Daher meine Frage da ich aufgrund der damaligen falschen Begutachtung mir ein Bildungsweg verbaut wurde und ich über keinen Berufsschulabschluss verfüge und ich als Schwebehindert eingestuft bin. Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden kann, dass die Kosten für eine Berufsausbildung übernommen werden müssen in einem Berufsförderungswerk in einem anderen Bundesland, so dass ich Berufliche eine Grundlage habe. In der Zeit der Maßnahme könnte ich mir in der Umgebung des Berufsförderungswerks nach Ablauf dem Insolvenzverfahren mir eine Wohnung suchen.

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Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.

Und:

§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

LG, Bloodsuckerin

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