Kann mich mein Arbeitgeber mit 63 1/2 Jahren in Rente schicken?

2 Antworten

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Niemand kann dich "in Rente" schicken, denn den Rentenantrag stellst du und nicht dein Arbeitgeber.

Schau dir deinen Arbeitsvertrag an, da kannst du sehen, ob er eine Altersbegrenzung hat oder nicht.

Diese Frage solltest du mit jemandem besprechen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

Selbst wenn dir gekündigt wird, kann dich niemand daran hindern, dich noch arbeitslos zu melden.

Jede Rente, auch die Regelaltersrente für gesetzlich Versicherte muss vom Empfänger spätestens 3 Monate vor der Erstauszahlung bei der DRV beantragt werden. Der vorzeitige Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte wäre mit 63 Jahren für Dein Jahrgang nur nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit möglich jedoch mit entsprechenden Abschlägen von 0,3 % pro Monat früheren Renteneintritt, würde für 2 Jahre also 7,2 % Abschlag bedeuten.