Motorradfahren mit Behindertenausweiss?

3 Antworten

Hallo,

ein GdB von 50 allein, stellt kein Hindernis dar !

Ich teile allerdings die bereits erwähnte Meinung von Pv59, denn u.a. beeinträchtigen eine Reihe von Medikamente(lt. Beipackzettel) die Fahrtüchtigkeit !

Bei einem evtl. Unfall, selbst verschuldet oder nicht, würde man dir auf Grund dieser Tatsache eine Mitschuld am Unfallgeschehen anlasten.

Frag also nicht in einem Forum, sondern deinen Arzt !

Nicht schön - aber wo ist die Finanzfrage?

Ich verstehe nicht ganz das Ziel der Frage:

Wenn es um die rechtliche Bewertung geht, dann ist jeder zur Benutzung eines Motorrads berechtigt, der dafür eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Zur medizinischen Situation könnte wohl nur ein Arzt etwas sagen. Ich spekuliere mal, daß der eher abraten würde. Wenn es denn zu einem Unfall mit Knochenbrüchen kommen sollte, wäre die Heilung mit erheblichen Komplikationen verbunden.