Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Vermieter hat mich von der Wohnung ohne gründ abgemeldet?

Am 15.1.2017 bin ich nach Mönchengladbach umgezogen

Dort habe ich mich erst mal auf eine Adresse ohne eigene Wohnung angemeldet, damit ich Post empfangen kann.

Leider blieb das sechs Monate so ohne Wohnung bis dann bei gleicher Adresse eine Wohnung frei wurde.

Dort habe ich den Mietvertrag unterschrieben.

Der Mietvertrag wurde nicht vom Vermieter unterschrieben, sondern von jemand anders, der von mir 200 € nahm, dass ich die Wohnung überhaupt zu mieten bekam!

Dies bin ich eingegangen, weil ich in Not war und dringend eine Wohnung brauchte!

Die Wohnung war in einem schrecklichen Zustand!

Darauf hin habe ich den Vermieter schriftlich, so wie mündlich und über den Hausmeister informiert, dass es Beschädigungen von Anfang an meines Mietverhältnisses gibt:

Schimmel in der Wohnung

Abwasser nicht in Ordnung

Toilette defekt

Heizung funktionierte einmal im Monat, manchmal gar nicht

Auch über einen Anwalt habe ich den Vermieter versucht zu informieren, doch auch darauf kam keine Reaktion von ihm!9

Der Rechtsanwalt hat jedoch keine Klage eingereicht, wie ich ihn beauftragt hatte und es erwartet hatte, da er es mir zugesagt hatte!

Am 15.11.2020, ein Jahr nach dem Umzug, habe ich einen Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.

Darin steht von einem Asylverfahren gegen mich!

Es wird gefragt, wo ich mich die letzten zwei Jahre aufgehalten habe, dass ich zwei Jahre unbekannt und unangemeldet sei…!

…Und wenn ich meinen Aufenthalt nicht beweisen könne, müsste ich 25.000 € zahlen und meine Aufenthaltsberechtigung würde mir entzogen…!

Der Vermieter hatte mich ohne mein Wissen von der Wohnung abgemeldet, jedoch immer pünktlich die Miete von mir oder dem Arbeitsamt erhalten!

In dieser Zeit wurde mein Name zweimal vom Briefkasten entfernt!

Ich schaltete wieder den gleichen Rechtsanwalt ein.

Mietrecht, vermieter
Erschleichen eines Mietvertrages?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe auf Lösungsvorschläge von euch.

ich habe zum 01.05.2022 eine größere 4 Zimmerwohnung vermietet an eine Familie mit 3 Kindern welche vom Jobcenter gezahlt wird. Nun haben sie von vorne rein eine Bescheinigung/Bestätigung vom JC vorgelegt, dass die Kaution (2KM ) + WM ab dem 01.05.2022 genehmigt ist und an den Vermieter ausgezahlt wird. Soweit so gut. Dementsprechend war ich leider so naiv und habe den Mietern dann auf fast schon betteln den Schlüssel am 13.05. ausgehändigt obwohl die Zahlungen noch nicht geleistet wurden. Nun 2 Monate später habe ich immer noch weder Miete noch Kaution erhalten. Weitere Probleme kamen in der Zwischenzeit hinzu, Ruhestörung, nicht einhalten der Hausregeln, jede Menge Leute in der Wohnung Tag und Nacht. Ich wurde mehrmals gefragt ob die Person xy sich mit den Kindern anmelden darf eventuell mit einziehen usw usw…… alles insgesamt hat dann dazu geführt dass ich am 30.06.2022 eine fristlose Kündigung (vorsichtshalber fristgerechte) zum 5.07.2022 bzw. zum 30.09.2022 ausgesprochen habe. Schriftlich natürlich. Die Übergabe hierzu ist durch Zeugen belegt . Daraufhin meldeten sich die Mieter sehr aggressiv, bedrohend, beleidigend und Erpresserisch.(„ Die Wohnung wäre ne Bruchbude, ich bekomme keinen Cent, die gehen nicht raus. Die würden mich verklagen weil eine Steckdose offen ist und ich deren Kinder umbringen möchte“ ) seeeehr lange Geschichte. Ich habe festgestellt dass es sich bei diesen Leuten wohl um Sozialbetrug und Betrug in verschiedenen Formen handelt. Geht mich nichts an aber ich will 1. mein Geld und 2. will ich da schnellstens raus ( ich wohne im selben Haus ) Nun meine Frage wäre jetzt:

ich bin bereit am 6.7. die Schlösser auszutauschen sobald die Frist verstrichen ist mit der Konsequenz eine Strafanzeige zu erhalten. Hat jemand diese Erfahrung gemacht ? Wie sind eure Erlebnisse und Erfahrungen in solchen Situationen.

der Hintergrund meiner verzweifelten geplanten Tat ist dass ich bereits ca. 5000,00€ bekommen müsste, und dennoch laufende Kosten Decke(Kredit, NK) und keinerlei Mieteinnahmen habe und auch keine Kaution und eventuell weitere Schäden in der Wohnung.

freue mich auf Erfahrungen und wünsche ein schönes Wochenende.

Mietrecht, vermieter
Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

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Was tun wenn Mieter unerreichbar ist?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

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