Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

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Betreuerin hat vergessen Strom abzumelden?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Ich habe es jetzt erst gesehen nachdem ich Post von der SWM bekam. Somit habe ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch nicht bei den Bayernwerken gemeldet nach seinem Einzug um sich eben dort selbst anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm.

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin so geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk Oberbayern und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt über 7 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte die Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

Geld, Stromanbieter, stromkosten, vermieter, Betreuer, Nachmieter
Kann doppelte Miete nicht zahlen?

Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.

Liebe Grüße

Kündigungsfrist, Mieter, Mietrecht, vermieter
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

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Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige

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