Habe ich Recht auf Unterhalt von meinem Mann (Mediziner, Säufer, Tablettenabhängig und manisch-depre

Hallo, bin neu hier und möchte mal fragen, ob mir Unterhaltszahlung zusteht nach 10-jähriger Ehe? Es gibt einen Ehevertrag, der meiner Meinung nach Sittenwidrig ist. Alles was dort drinsteht ist zu meinem Nachteil, aber das war mir damals nicht bewußt und ich habe diesen Vertrag unterschrieben (hatte wohl eine super-rosa Brille auf). Also, nach der Heirat hatte ich schon das Gefühl, dass ich meinem Mann absolut nicht vertrauen kann. Er hat sich regelmäßig betrunken und auch noch Tabletten genommen und wurde oft agressiv. Das hat er oft über mehrere Tage gemacht und dann irgendwelche Käufe getätigt, die er im (normalen Zustand) wohl nicht getätigt hätte. Er hat z. B. Luxuslimosinen gekauft, hat sich mit einem seiner Autos nach St. Moritz, Monte Carlo u.s.w. bringen lassen. Kurz gesagt, jedesmal wenn er etwas getrunken hatte, hat er so ne Sch... gemacht. Ich muß noch dazu sagen, dass dieser Mann einen IQ von 160 hat und glaube ich auch, manisch-depressiv ist. Meistens telefonierte er in der Nacht mit irgendwelchen Leuten, bestellte sich einen Fahrer und war dann irgendwo unterwegs, manchmal auch mehrere Tage und Bordelle hat er auch nicht ausgelassen. Da ich ein so gutmütiges blödes Schaf bin habe ich mir das jahrelang gefallen lassen. Aber die Schmerzgrenze ist jetzt entgültig erreicht. Habe mir eine Anwältin genommen und lasse mich scheiden. Ist dies ein Härtefall? Was steht mi

unterhalt, unterhaltsrecht, Ehegatten-Unterhalt, Trennungsunterhalt
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

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