Halbwaisenrente bei vorgeburtlichem Tot des Vaters???

1 Antwort

Ein Gentest ist noch immer möglich, also ist die Vaterschaft nachweisbar. Damit auch das Recht auf halbwaisenrente.

Auf der anderen seite wieder ein schönes Argument für die ehe, da gilt der Ehemann auf jeden Fall als Vater.