Sohn (19) von zuhause weg(-gelaufen). Unterhalt?

2 Antworten

@wfwbinder: Auch wenn (laut Jugendamt damals) unüberbrückbare Differenzen zuhause vorlagen? Und wie gesagt: Er ist gegangen und hat alle seine Brücken abgebrochen. Mein Haus steht ihm ja offen. Er will nichts mehr mit mir zu tun haben. Welche RECHTE habe ich denn eigentlich oder hab´ ich nur das RECHT (ergo: PFLICHT) zu zahlen? Ich weiss noch nicht einmal wo er wohnt.

Ja, Du wrst wohl zahlen müssen, denn bis 25, oder zum Abschluss einer Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig.