Meine Ex-Freundin bekommt Zwillinge was muß ich bezahlen und ab wann.
Also ich habe mich von meiner Freundin Vor 3 Monaten getrennt, nur sie wurde Schwanger und auch noch zwillinge. Sie arbeitet nicht und verlangt ständig Geld. Ich wohne schon Zwei Jahre nicht bei Ihr und habe mich im Janur abgemeldet. Sie besteht darauf das ich Ihre Miete zahle und Ihr Leben finanziere. Sie hat jeden Monat 2000-2200 Euro bekommen und bekommt den Hals nicht voll. Ich zahle gerne für die Kinder wenn die da sind. Sie ist jetzt im 5 Monat, aber für Miete und Lebensunterhalt muß ich doch nicht ich bin nicht verheiratet gewesen mit Ihr und leider wurde Sie schwanger. Auf jeden Fall möchte ich vielleicht ein Tip bevor ich zum Anwalt gehe. Hat jemand eine Ahnung was ich bezahlen muss und muß ich überhaupt Ihre Miete und Lebensunterhalt Zahlen?
1 Antwort
Es geht hier um zwei Dinge:
Leistungen für die Mutter
Kindesunterhalt ab Geburt der Kinder
Kindesunterhalt ist unverzichtbar. Du kannst aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen, welchen Unterhalt Du schuldest. Wenn Du ihr monatlich 2.000 EUR und mehr gibst, gehe ich mal von einem Einkommen netto im Bereich der Stufe 8 aus, d.h. der Kindesunterhalt beträgt dann für die Altersstufe 0-5 Jahre bei Zwillingen EUR 730 (incl. Abzug des hälftigen Kindergelds). Die Mutter erhält außerdem das Kindergeld in Höhe von EUR 368 für zwei Kinder von der Familienkasse.
Der Mutter schuldest Du zwar keinen Ehegattenunterhalt, da Ihr nicht verheiratet wart, wohl aber Unterhalt und Ersatz von Kosten aufgrund der Schwangerschaft und Geburt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html
Ab der Geburt dürfte die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt zumindest für die folgenden drei Jahre haben.
Das wird Dir Dein Anwalt/Deine Anwältin darlegen und anhand Deines Einkommens auch ausrechnen können.