Meine Ex-Freundin bekommt Zwillinge was muß ich bezahlen und ab wann.

1 Antwort

Es geht hier um zwei Dinge:

  • Leistungen für die Mutter

  • Kindesunterhalt ab Geburt der Kinder

Kindesunterhalt ist unverzichtbar. Du kannst aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen, welchen Unterhalt Du schuldest. Wenn Du ihr monatlich 2.000 EUR und mehr gibst, gehe ich mal von einem Einkommen netto im Bereich der Stufe 8 aus, d.h. der Kindesunterhalt beträgt dann für die Altersstufe 0-5 Jahre bei Zwillingen EUR 730 (incl. Abzug des hälftigen Kindergelds). Die Mutter erhält außerdem das Kindergeld in Höhe von EUR 368 für zwei Kinder von der Familienkasse.

Der Mutter schuldest Du zwar keinen Ehegattenunterhalt, da Ihr nicht verheiratet wart, wohl aber Unterhalt und Ersatz von Kosten aufgrund der Schwangerschaft und Geburt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Ab der Geburt dürfte die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt zumindest für die folgenden drei Jahre haben.

Das wird Dir Dein Anwalt/Deine Anwältin darlegen und anhand Deines Einkommens auch ausrechnen können.