Gewerbe Ab und wieder anmelden, gleiche Ust-ID?
Hallo, ich habe die Vermutung, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat.
Ich habe mein Gewerbe vor ca 6 Monaten abgemeldet (E-Commerce). Vor 4 Monaten dann ein neues Gewerbe angemeldet im anderen Bereich. (Beides nach Kleinunternehmerregelung).
Nun habe ich gemerkt, dass die Umsatzsteuer-ID gleich ist, aber die Steuernummer unterschiedlich ist. In dem Schreiben steht auch drin, dass ab 2024 die Regelbesteuerung für mein erstes, abgemeldetes Gewerbe gilt. Aber das macht keinen Sinn… oder?
2 Antworten
Doch, das ergibt Sinn. Unternehmer im Sinne des UStG ist man immer mit allem, was man macht. Hättest Du also ein Kiosk, wärst Tierarzt UND würdest noch ein Geschäftslokal ustpflichtig vermieten, dann würdest Du über das alles EINE USt-VA/Erklärung abgeben. Dass eine USt-ID in einem Fall wie Deinem wieder auflebt, ist normal.
Wenn Deine Infos richtig wären, dann hätte das erste alte Gewerbe keine UST-ID. Es sei denn das ist nachträglich mal umgewandelt worden in Kleinunternehmer.
Regelbesteuerung heist Du must UST zahlen, auch für das neue Gewerbe.
Das stimmt so nicht. Auch Kleinunternehmer mit grenzüberschreitenden Geschäften benötigen und erhalten ggf. eine USt-ID-Nummer.