Hallo zusammen, ich bin nach Kündigung durch den Arbeitgeber letztes Jahr zum 06.02. arbeitslos bzw. Arbeitssuchend geworden, habe mich umgehend und fristgerecht entsprechend arbeitssuchend gemeldet alle Unterlagen wie benötigte Arbeitsbescheinigungen etc. eingereicht der Antrag auf alg 1 wurde online über die App eingereicht jedoch habe ich bis heute keinen Cent von der Agentur für Arbeit bekommen. -Ich habe damals eine Einladung erhalten der ich aufgrund von Zugangsbeschränkungen (2G) nicht nachkommen konnte, dann habe ich eine Folgeeinladung erhalten der ich durch Änderung der Umstände nachkommen konnte, diesen Termin habe ich auch wahrgenommen, zwischenzeitlich habe ich auch die Aufforderung zum Besuch einer Maßnahme erhalten der ich jedoch nicht nachgekommen bin, als ich den Berater letztes Jahr dann persönlich gesprochen habe haben wir mündlich vereinbart dass ich keine Maßnahme besuchen muss vorausgesetzt ich bewerbe mich auf von ihm zugesandte Vermittlungsvorschläge womit ich völlig einverstanden war, jedoch habe ich nach diesem Termin nichts mehr von ihm gehört weder Vermittlungsvorschläge noch irgendwelche Bewilligungen o. ä. Auf schriftliche Nachfrage wie es denn um meinen Antrag steht hieß es „man habe keinen Antrag gefunden“ Ich bin seit 24.10.22 wieder beschäftigt nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann. Außerdem wäre es interessant zu erfahren ob ich Anspruch auf Schadensersatz o. ä. habe da mir durch den Umstand auch massig Schulden entstanden sind (ich habe meine Wohnung verloren!, Verträge etc. konnten nicht gezahlt werden,…)
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