Angestellt-Selbständig-Angestellt und jetzt arbeitslos.Welches ALG bekomme ich?

3 Antworten

ALG 1 Anwartschaft = 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monaten (2,5 Jahre) vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig abhängig erwerbstätig - unterbrochen oder durchgehend, Teilzeit oder Vollzeit ist irrelevant - .

Beschäftigungzeitraum - Beispiele:

01.07.2019 bis 30.06.2020 = Anwartschaft erfüllt.

15.07.2019 bis 15.07.2020 = Anwartschaft erfüllt.

Maerz2019  02.06.2020, 22:01

oder auch 15.07.2019 bis 14.07.2020 = Anwartschaft erfüllt.

Weitere Rechenbeispiele:

15.07.2019 bis 14.06.2020 = Anwartschaft nicht erfüllt.

01.07.2019 bis 14.06.2020 = Anwartschaft nicht erfüllt.

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skinny 
Fragesteller
 02.06.2020, 22:18

Ok vielen Dank.Also bin ich raus aus der Versorgung.

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Maerz2019  02.06.2020, 22:21
@skinny

Was noch zu prüfen wäre. Wenn beim Antrag auf ALG II beim JobCenter sich doch eine Anwartschaft auf ALG 1 herauskristallisert, wird dir das Job Center dass auch mitteilen - auf Nachfrage auf jeden Fall.

Ich weiss leider nicht, wie man bei beiden Ämtern zugleich (AfA und JC) eine Prüfung in Gang bringen kann. Telefonisch? Es erklärt sich ja immer nur ein Amt für zuständig.

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TomundJerry  02.06.2020, 23:13
@Maerz2019

Ich korrigiere ein wenig: Das Jobcenter verweist an die AfA zur Prüfung eines Alg I Anspruchs, wenn der Verdacht auf eine erfüllte Anwartschaft besteht, und Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der AfA bei Antragstellung für Alg II.

Warum? Weil VOR Alg II ALLE anderen Mittel Vorrang haben. Alg II kommt zum Zuge, wenn entweder keine anderen Mittel möglich sind oder wenn teilweise andere Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

In diesem Falle:

Antrag Alg I bei der AfA -> Online

U N D

Antrag Alg II (Vereinfachte Antragstellung) parallel -> Online

(wegen der Sicherstellung des Datums für den aktuellen Monat)

Beides hier zu finden:

https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen

Im schwarzen Kasten:

Vereinfachter Antrag Alg II ("Grundsicherung und Sozialschutzpaket")

Zwei darunter Alg I: ("Arbeitslosmeldung und weitere Informationen für Kundinnen und Kunden")

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Ergänzend zu den super Antworten, die Du schon erhalten hast, vorsorglich hier meine Hinweise, die ich Arbeitslosen und Grundsicherungsbeziehern (dazu gehört auch Hartz IV) reingebe. Du wirst leicht erkennen, was auf Dich zutrifft:

Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter und Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Beides kann man ja in der Corona-Zeit knicken. - Wenn Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich in dieser Zeit, füge in Deinem Schreiben folgenden Absatz hinzu:

.

A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

.

E n d e

.

Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Hier nun die Hinweise, die ich so auch vor der Corona-Zeit reingab:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

TomundJerry  05.06.2020, 08:09

Keine Ahnung warum du hier ständig die Menschen in Angst und Schrecken mit deinem copy&paste Text versetzen willst. Du musst schreckliche Erfahrungen gemacht haben.

Wahrscheinlich Erfahrungen, die vielleicht jeder von uns schon mal mit egal was für einer öffentlichen Stelle gemacht hat.

Aber deine Ausführungen sind wenig hilfreich. Weil die Menschen schon im Vorhinein denken müssen, dass sie es mit einem behördlichen Monster zu tun haben.

Zudem enthalten deine Inhalte u.a. auf den verlinkten Seiten nicht nur fehlerhafte sondern auch falsche Informationen.

Kaum einer Behörde für öffentliche Gelder gegenüber wird so viel gelogen und versucht zu verschweigen und zu vertuschen, wie beim Alg II. Und ich erwarte von diesen Behörden, dass sie verantwortungsvoll mit meinem Steuergeld umgehen und genauestens prüfen.

Aber Monster sitzen da nicht. Sondern Menschen....und es ist auch deren Steuergeld, was rausgehauen wird.

Deine teilweise inhaltlich fehlerhaften und falschen, elendslangen Texte sind für eine positive Zusammenarbeit mit der Behörde nicht hilfreich. Im Gegenteil, das erschwert die Bearbeitung von Anträgen und anderen Anliegen und das hilft nicht, wenn jemand auf das Geld angewiesen ist!

Vor allem “jemanden mitzunehmen“ ist momentan völliger Blödsinn, weil niemand irgendwo ins Amt geht. Das mal am Rande.

Die Leidtragenden sind die Menschen die Hilfe brauchen. Und du erzählst denen hier ständig, dass sie keine Hilfe bekommen sondern, dass sie wie Schwerverbrecher behandelt werden und schürst Angst!

Unglaublich!

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cyracus  06.06.2020, 01:32
@TomundJerry

Du schreibst:

  • Zudem enthalten deine Inhalte u.a. auf den verlinkten Seiten nicht nur fehlerhafte sondern auch falsche Informationen.

Welche Links und welche Infos genau sind falsch?

  • Kaum einer Behörde für öffentliche Gelder gegenüber wird so viel gelogen und versucht zu verschweigen und zu vertuschen, wie beim Alg II. Und ich erwarte von diesen Behörden, dass sie verantwortungsvoll mit meinem Steuergeld umgehen und genauestens prüfen.

Dass es nicht wenige "Kunden" gibt, die in Jobcentern lügen, davon darf man ausgehen - denken wir nur mal an die Mehrfachidentitäten, von denen berichtet wird. Auch an einigen Fragen hier wird deutlich, dass man sich gerne hier und da hindurchmogeln möchten. - Und ja, von Behörden muss verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgegangen werden. Sehr zu schätzen wäre es, wäre es in allen Behörden so; jährlich wird veröffentlicht, wie Steuergelder verschleudert werden. Auch wäre es sehr begrüßenswert, würden unsere Steuergelder nicht in Millionen- und Milliardenhöhe in andere Länder verschenkt, obwohl sie hier dringend gebraucht werden.

  • Aber Monster sitzen da nicht. Sondern Menschen....und es ist auch deren Steuergeld, was rausgehauen wird.

Dass dort Monster sitzen, ist Deine Formulierung, nicht meine. Leider sitzen dort oftmals zu wenig ausgebildete Menschen, und leider gibt es auch Anweisungen von Vorgesetzten, Gelder wie auch immer zu sparen und auf keinen Fall zu wenig zu sanktionieren. Insider-Berichte gibt es darüber.

  • Deine teilweise inhaltlich fehlerhaften und falschen, elendslangen Texte sind für eine positive Zusammenarbeit mit der Behörde nicht hilfreich. Im Gegenteil, das erschwert die Bearbeitung von Anträgen und anderen Anliegen und das hilft nicht, wenn jemand auf das Geld angewiesen ist!

Nochmal: Was genau ist in meinen Ausführungen falsch. Ich würde es überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Der Text ist so formuliert, dass er verstehbar ist. Durch die Hervorhebungen per Fettdruck sieht der Leser sofort, um welches Thema es geht. Was ihn nicht interessiert, kann er so leicht überspringen.

Inwieweit und wie genau wird die Bearbeitung von Anträgen erschwert, wenn "Kunden" informiert sind?

Dass die "Kunden" darauf achten, im Gespräch korrekt und freundlich zu sein, ist hilfreich. Und indem sie darauf achten, dass gewährleistet ist, dass ihre Briefe und Unterlagen auch tatsächlich im Jobcenter angekommen sind, ist für die Bearbeitung hilfreich. - Genau das hilft, dass die "Kunden" schneller das Geld erhalten, das ihnen zusteht.

  • Vor allem “jemanden mitzunehmen“ ist momentan völliger Blödsinn, weil niemand irgendwo ins Amt geht. Das mal am Rande.

Dass dies in der Corona-Zeit nicht möglich ist, darauf weise ich eindeutig hin. Übersehen? - Es gibt (hoffentlich) auch eine Zeit nach der Corona-Zeit. Dann ist Begleitung wieder möglich.

  • Die Leidtragenden sind die Menschen die Hilfe brauchen. Und du erzählst denen hier ständig, dass sie keine Hilfe bekommen sondern, dass sie wie Schwerverbrecher behandelt werden und schürst Angst!

Mit welchen Worten schreibe ich, dass die Menschen keine Hilfe bekommen?

Die Leidtragenden sind z.B. Menschen, die aufgefordert werden, angeforderte Unterlagen reinzugeben, obwohl sie diese schon teils sogar mehrmals reingegeben haben, oder auch die, die Anträge reingegeben haben, die angeblich nie eingegangen waren. Dazu gab es hier auch verzweifelt Fragende. - Leidtragende sind diejenigen, deren Bescheide (zu ihren ungunsten) falsch berechnet wurden. Leidtragende sind diejenigen, die um ihre Rechte nicht Bescheid wissen, deshalb Fehler machen oder voller Angst vor dem Sachbearbeiter sitzen (was leider häufig vorkommt).

Mit welchen Worten schreibe ich, dass "Kunden" wie Schwerverbrecher behandelt werden?

Früher gab es die Möglichkeit, im eigenen Profil derartige Texte zu veröffentlichen, auf die Fragesteller per Link zugreifen konnten. Das gibt es leider nicht mehr seit der Umstellung der Programmierung (was ich sehr bedauere). Also müssen die Fragesteller direkt unter ihren Fragen informiert werden.

Hier schrieben schon Fragesteller, hätten sie dies oder das vorher gewusst, wären sie nicht in der gegenwärtigen misslichen Lage.

Dich mag es stören, diese Texte zu sehen. Sie sind aber ja auch nicht für Dich, sondern für die Fragesteller. Und niemand verlangt von Dir, sie zu lesen.

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Sozialpatriot  09.06.2020, 00:12
@TomundJerry

Gäbe es endlich sowas wie ein Grundeinkommen, dann bräuchte es diese Schwachsinns-Ämter gar nicht mehr. das ist doch Verwaltung der Armut. Dieser ganze Verwaltungsquatsch kostet pro person nochmal soviel wie an hartz IV gezahlt wird...

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Und prüfe mal aufgrund des jahrelangen vorhergehenden Arbeitsverhältnisses das Thema Bestandsschutz. Da du aber 2 Jahre selbständig (nicht wirklich lange, aber mehr als nur ein paar Monate) warst, könnte der Bestandsschutz nicht mehr wirksam sein. Kenne mich damit aber nicht gut aus. Und Dein Alter ist nicht unwesentlich: 55+ hätte ganz gute Karten.

Auch die Kündigungsgründe spielen eine Rolle: verhaltens- oder personenbedingt = schlecht, betriebsbedingt = OK. Außerordentliche Kündigungen können zu einer Sperre (3 Monate) führen, ganz genau weiss ich das aber nicht.

Recherchiere selbst weiter. Viel Glück!