Fristlose Kündigung, wovon lebt man bis Geld vom Arbeitsamt fließt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer arbeitslos ist und, aus welchem Grund auch immer, kein ALG I bekommt, der hat Anspruch auf ALG II.

  • Dein Freund muss also nach der Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur (ist wichtig, denn auch die Sperrfrist beginnt ja erst mit Meldung zu laufen. zum Jobcenter.

  • Im Jobcenter kann er dann ALG II beantragen. Wenn die persönlichen Gegebenheiten vorliegen, bekommt er es auch.