ich werde in Kürze ausgesteuert, bin aber noch krank geschrieben. Was soll ich tun

1 Antwort

Da Du bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehst, fällst Du leider nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung, die die Zeit zwischen Aussteuerung und Rentenbewilligung mit der Zahlung von Arbeitslosengeld überbrücken würde.

Liegst Du mit beiden Renten noch unter dem Sozialsatz, kannst Du die Grundsicherung beantragen.

Da Du schon so lange krank bist, hast Du doch hoffentlich auch einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt?

Glaskugel geputzt ??? Langeweile ?

1
@Zitterbacke

Für diese Antwort brauche ich weder eine Glaskugel und auch keine langeweile, um die frage beantworten zu können.

Es ist nun mal so, dass man unter Nahtlosigkeitsregelung den Anspruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorübergehend Leistungsgeminderten versteht, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann - somit nicht "verfügbar" ist -, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit (noch) nicht festgestellt wurde.

Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt also eine Phase bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen Agentur für Arbeit und gesetzlicher Rentenversicherung.

0