Kann das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu Verpflichtet werden die Kosten für eine Berufsausbildung in einem Berufsförderungswerk zu übernehmen?

Servus,

aufgrund verschiedener Ereignisse die nicht nur in meine Verantwortung liegen wie eine Falsche Begutachtung, dass einem einen Bildungsweg verbaut wurde. Sowie der Filz und Vetternwirtschaft im Ländlichen Raum. Da ich mich aus dem Einflussbereich Bestimmter Personen Entziehen möchte die auf Behörden Arbeiten damit ich eine Chance habe beruflich wie auch privat auf die Beine zu kommen. Näher möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen da es sonst zu kompliziert wird.

Anträge auf berufliche Weiterbildung wurde vom Arbeitsvermittler immer wieder abgelehnt und dies seit 10 Jahre, obwohl es Gutachten gibt auch zwei von der Agentur für Arbeit, die zu dem Ergebnis kommen, dass das damalige Gutachten falsch ist in einem diesen Gutachten wurde ich über 4 Wochen im Rahmen einer Arbeitserprobung begutachtet.

Da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde was noch ca. 1,5 Jahre dauert wird ein Umzug in ein anderes Bundesland schwierig, auch wenn ich Rechtlich die Möglichkeit habe. Da dann der Insolvenzverwalter die Mietkaution einbehält oder den Zukünftigen Vermieter über das Insolvenzverfahren Informieren.

Daher meine Frage da ich aufgrund der damaligen falschen Begutachtung mir ein Bildungsweg verbaut wurde und ich über keinen Berufsschulabschluss verfüge und ich als Schwebehindert eingestuft bin. Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden kann, dass die Kosten für eine Berufsausbildung übernommen werden müssen in einem Berufsförderungswerk in einem anderen Bundesland, so dass ich Berufliche eine Grundlage habe. In der Zeit der Maßnahme könnte ich mir in der Umgebung des Berufsförderungswerks nach Ablauf dem Insolvenzverfahren mir eine Wohnung suchen.

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Geldnot trotz Arbeit?

Hallo ich mache mir Gedanken über die Umstände meiner Freundin 24 Jahre alt. Sie ist auf psychologischen Rat aus dem Elternhaus ausgezogen, da die Umstände dort nicht gut für sie waren.

Sie hat borderline und nach ihrem Studium für Modedesign (kein anerkannter Abschluss) im Einzelhandel Teilzeit gearbeitet. Mit dem ganzen Stress zuhause und der Unzufriedenheit im Job kamen bei ihr schwere Nacken Schulter und Rückenschmerzen (psychosomatisch).

5 Monate hat sie dann Krankengeld erhalten und sich seit dem Studium immer wieder bei diversen Stellen beworben in der Branche Kostümbildnerin Garderobiere etc.

Wie eben schon erwähnt ging es zuhause nicht mehr und sie hat eine Wohnung gefunden für 580€ warm.

Diese Wohnung hat sie zum 15.05 bezogen und direkt beim Jobcenter Bürgergeld beantragt. 94€ hat sie für die Zeit bis Ende Mai bekommen.

Am 5.06 hat sie endlich einen Job bekommen in dem Bereich der Sie so glücklich macht und in dem sie arbeiten möchte. Dort bekommt sie Netto 1600€.

sie muss täglich mit dem Auto 70km(hin) 70km(zurück) fahren was im Monat alleine schon knapp 400 Euro macht… 115 Euro Auto abbezahlen, 50 Euro Auto Versicherung 60 Euro Strom plus die 580euro Miete, da kommen noch weitere Sachen zu, die ich Morgen beifügen werde.

für mich stellt sich die Frage was sie machen soll und ob solche immensen Fahrtkosten nicht erstattet werden?
ich hoffe ihr könnt das geschriebene verstehen und wisst worauf ich hinaus will ansonsten werde ich morgen das Ganze nochmal strukturierter schreiben.
vielen dank !

Geld, Agentur für Arbeit, Arbeit, jobcenter, Angst, Fahrtkostenerstattung, Jobcenter Amt
Bezug Alg 1 für letztes Jahr?

Hallo zusammen, ich bin nach Kündigung durch den Arbeitgeber letztes Jahr zum 06.02. arbeitslos bzw. Arbeitssuchend geworden, habe mich umgehend und fristgerecht entsprechend arbeitssuchend gemeldet alle Unterlagen wie benötigte Arbeitsbescheinigungen etc. eingereicht der Antrag auf alg 1 wurde online über die App eingereicht jedoch habe ich bis heute keinen Cent von der Agentur für Arbeit bekommen. -Ich habe damals eine Einladung erhalten der ich aufgrund von Zugangsbeschränkungen (2G) nicht nachkommen konnte, dann habe ich eine Folgeeinladung erhalten der ich durch Änderung der Umstände nachkommen konnte, diesen Termin habe ich auch wahrgenommen, zwischenzeitlich habe ich auch die Aufforderung zum Besuch einer Maßnahme erhalten der ich jedoch nicht nachgekommen bin, als ich den Berater letztes Jahr dann persönlich gesprochen habe haben wir mündlich vereinbart dass ich keine Maßnahme besuchen muss vorausgesetzt ich bewerbe mich auf von ihm zugesandte Vermittlungsvorschläge womit ich völlig einverstanden war, jedoch habe ich nach diesem Termin nichts mehr von ihm gehört weder Vermittlungsvorschläge noch irgendwelche Bewilligungen o. ä. Auf schriftliche Nachfrage wie es denn um meinen Antrag steht hieß es „man habe keinen Antrag gefunden“ Ich bin seit 24.10.22 wieder beschäftigt nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann. Außerdem wäre es interessant zu erfahren ob ich Anspruch auf Schadensersatz o. ä. habe da mir durch den Umstand auch massig Schulden entstanden sind (ich habe meine Wohnung verloren!, Verträge etc. konnten nicht gezahlt werden,…)

Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld, Sozialrecht
Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?

Hallo ihr lieben

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus

Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.

Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).

Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.

Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.

Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).

22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren

3894€ (!!!!!)

Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.

Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.

UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)

Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund

Agentur für Arbeit, jobcenter, Nachzahlung, unterhaltsvorschuss
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt
Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.

Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.

Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.

Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.

Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.

Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung

Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Mietkaution

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