Bezug von Arbeitslosengeld und geringen Nebenverdienst nicht angemeldet

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denn: Du musst Deinen Nebenjob sofort melden, wenn Du die Tätigkeit aufnimmst und darfst nicht so lange warten, bis das Arbeitsamt auf Dich zukommt. Denn dann kann es schon zu spät sein. Hierbei ist zu beachten, dass Du eine Höchstgrenze an Arbeitsstunden einhalten musst.. Wenn Du Arbeitslosengeld bezogen hast, dürfen die wöchentlichen Stunden nicht mehr als 14,9 betragen Etwas anderes gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Es gilt hier nicht die Höchstgrenze an Arbeitsstunden, sondern hier gilt ein Höchstbetrag von 100,- € pro Monat, den Du in diesem Fall dazuverdienen darfst. Ansonsten wird der Betrag mit 80% des ALG II verrechnet. Ob nun eine Rückzahlung auf Dich zukommt, vermag ich nicht vorauszusagen.