Hätte Steuererklärung wegen Arbeitslosengeldbezug machen müssen, droht mir nun Strafe vom Finanzamt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Überhaupt kein Problem, die Abgabe der Erklärung ist ja die strafbefreiende Selbstanzeige.

Also einfach nur abgeben und der Fall ist für Dich erledigt. § 371 AO.

Eventuell ein bisschen Zinen wegen der späern Abgabe.

Aber keine Strafe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich sehe hier keine Hinterziehung, und zwar wegen des fehlenden Vorsatzes:

Ich wußte das nicht

Wir kommen allenfalls zu einer leichtfertigen Verkürzung, aber hier wird kein Finanzamt irgendein Fass öffnen.

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@EnnoBecker

Bin ich mir auch sicher, käme bei dem Kleinkram sowieso nichts raus.

Ich wollte die Fragerin nur beruhigen und da paßt eine Gesetzesstelle immer gut.

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Wenn Du "jetzt" eine Steuererklärung abgibst, genügst Du ja Deinen steuerlichen Pflichten. Eine strafrechtliche Konsequenz wird die Sache daher nicht zur Folge haben. Allerdings ist es so, dass Steuernachforderungen ab 15 Monate nach dem Zeitraum für den sie geschuldet sind vom Steuerpflichtigen verzinst werden müssen mit 0,5% pro Monat:

http://dejure.org/gesetze/AO/233a.html

Ich unterstelle mal, dass sich bei Dir ohnehin keine große Nachzahlung ergeben wird und sich der Zinsaufwand in Grenzen hält.