Nebengewerbe während der Kurzarbeit? (Wie ist dieser Artikel zu verstehen?

2 Antworten

Steht doch da:

"Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 wird diese Hinzuverdienstmöglichkeit auf alle Berufe ausgedehnt. Das Nebeneinkommen ist weiterhin anrechnungsfrei, soweit die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem gegebenenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt."

Heißt, alles bis zum letzten Soll-Entgelt bleibt dir. (Kurzarbeitergeld plus Nebeneinkommen addiert)