Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt bewerben obwohl ich noch einen Job habe?
Hallo, ich bin Geisteswissenschaftlerin und leider ist es bei uns Standard, dass man immer nur in Befristung arbeitet...mein Vertrag läuft zum 30.6. aus, natürlich habe ich mich 3 Monate vorher bereits arbeitssuchend gemeldet. Diese Agentur bombardiert mich aber schon jetzt seit April im Wochenrhythmus mit hirnlosen Vermittlungsvorschlägen, dabei haben wir aktuell in der Arbeit noch sehr viel zu tun und ich mache täglich Überstunden... habe diese Eingliederungsvereinbarung noch nicht unterschrieben... hatte mit denen auch ein Videotelefonat und habe da schon einiges erklärt... die nerven mich jetzt schon obwohl ich noch keinen Pfennig bezogen habe! Daher meine Frage: Ich habe denen gesagt dass ich seit Monaten selbst suche und auch sehr breit gefächert, da ich remote arbeite und dabei bleiben will! Das interessiert die überhaupt nicht und schicken mir nur Präsenzstellen! Ich suche selbst nach Stellen... muss ich mich trotzdem schon JETZT auf diese Vermittlungsvorschläge bewerben, die zT 400 km entfernt sind oder nicht? Und das in einer 3 Tages Frist?? Wie gesagt, ich bin noch im Arbeitsprozess...muss ich jetzt schon darauf reagieren?? Danke!
2 Antworten
Logisch!
Oder was meinst Du, warum man sich bereits schon drei Monate vor Fristablauf arbeitssuchend melden muss!?!?
Man möchte halt aus verständlichen Gründen verhindern, dass Du ab dem 01.07.2023 arbeitslos bist!
Und so wirklich verstehe ich auch Dein Problem nicht!
Denn wenn Du dich schon selbst aktiv um einen Anschlussjob kümmerst, Bewerbungen schreibst, dann kannst Du das ja auch beim JC entsprechend nachweisen!
Du mußt nicht, dann kann es aber sein das man dich Sanktioniert.
es gibt 3 versch. Jobangebote vom AA
1. Stellenangebot
das kann man sich durchlesen und wenn es einem nicht gefällt, ab damit in die Ablage P wie Papierkorb.
2. Vermittlungsvorschlag
das sollte man sich genau durchlesen, und wenn es nicht zusagt, einfach eine Begründung zum AA schreiben und abwarten was das Amt dazu sagt.
3. Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrungauf dieses Jobangebot sollte man sich zwingen Bewerben, macht man es nicht, gibt es Sanktionen.
Sie können anscheinend nicht lesen und verstehen auch nichts von der Jobsuche oder von Geisteswissenschaften. Wenn Sie keine sachliche Antwort haben, dann antworten Sie gar nicht!