Muss der Gründungszuschuss & ALG 1 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aufgeführt werden?

1 Antwort

Weder der Gründungszuschuss, noch ALG I sind steuerpflichtige Einnahmen.

Der Gründungszuschuss ist nicht steuerpflichtig und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

ALG I unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.

Also rauslassen.

Ein Tipp für das Ausfüllen von Formularen, nur das eintragen, was gefragt ist. Wenn kein Feld für ALG I vorhanden ist, gehört es auch nicht rein. Wenn kein Feld für "Gründungszuschuss" vorhanden ist, scheint es keinen zu interessieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986