Muss der Gründungszuschuss & ALG 1 im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aufgeführt werden?
Hallo zusammen, ich möchte mich ab Mitte März mit Unterstützung des Gründungszuschusses von der Agentur für Arbeit selbstständig machen. Derzeit beziehe ich noch ALG 1.
Muss ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Gründungszuschuss und ALG 1 unter "Voraussichtliche Einkünfte aus..." oder an einer anderen Stelle angeben.
Vielen Dank und liebe Grüße!
1 Antwort
Weder der Gründungszuschuss, noch ALG I sind steuerpflichtige Einnahmen.
Der Gründungszuschuss ist nicht steuerpflichtig und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
ALG I unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
Also rauslassen.
Ein Tipp für das Ausfüllen von Formularen, nur das eintragen, was gefragt ist. Wenn kein Feld für ALG I vorhanden ist, gehört es auch nicht rein. Wenn kein Feld für "Gründungszuschuss" vorhanden ist, scheint es keinen zu interessieren.