Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

1 Antwort

Das Jobcenter läßt sich den Kautionsrückzahlungsanspruch doch üblicherweise abtreten. Dann ist doch der Vermieter in der Pflicht. Mit Verjährung kommt man da jedenfalls wahrscheinlich nicht weiter da der Rückzahlungsanspruch erst mit dem Ende des Mietverhältnisses fällig ist.

Hannes321 
Fragesteller
 20.10.2015, 09:27

Da es schon 10 Jahre her ist, kann ich mich nicht mehr daran erinnern, aber es wird sicherlich eine Abtretungserklärung gegeben haben.

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Privatier59  20.10.2015, 09:37
@Hannes321

Bitte doch mal darum, sie sollten Dir eine Kopie der damaligen Vereinbarungen übersenden.

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Privatier59  20.10.2015, 09:41
@Privatier59

Und ganz nebenbei: Als Vermieter kann ich Dir nur sagen, daß im Jobcenter in solchen Sachen das Chaos tobt. Ich wurde schon aufgefordert Kautionen zurück zu zahlen die längst bei denen auf dem Konto waren. Oder man verlangte von mir Geld das ich in dieser Höhe nie bekommen hatte. Am besten immer schriftliche Eingaben machen. Aus Nachweisgründen!

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