Bab - wegen Umzug gestrichen??

1 Antwort

Soweit mir bekannt, gibt es nur eine Fahrtkostenpauschale. Erhälst du denn bereits Fahrtkosten anhand deiner tatsächlichen Fahrtstrecke? Dein BAB-Anspruch müsste auf jeden Fall neu berechnet werden, wenn du umziehst, da dabei auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Du musst in jedem Fall also Bescheid geben, auch wenn es bedeuten würde, dass es gestrichen wird. .. was ich mir aber nicht vorstellen kann. Wenn du mit deinem Lebenspartner einen anderen Hausstand gründen möchtest, dann hat dies eg nichts mit dem Anspruch auf BAB zu tun, nur die Höhe dürfte sich ändern.