PKV verlangt 300% Risikoprämie, legitim?

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr mein Studium abgebrochen und mich danach Selbstständig gemacht. Im Studium war ich 20% Beihilfezusatzversicherung bei einer PKV und 80% Beihilfe über meine Eltern. Durch die Selbständigkeit is die Beihilfe somit mit Beendigung des Studiums weggefallen.

Nun habe ich durch einige andere private Ereignisse meine Anzeigepflicht bezügl. des Beschäftigungswechsels versäumt und erst nach 10 Monaten (ja ich schäme mich dafür) bei der PKV angerufen um meinen Tarif in einen vollwertigen 100% Basistarif zu ändern. Nach der Risikoprüfung schlägt die PKV jetzt einen 300%igen Risikozuschlag vor. (das wären 600€ pro Monat was für einen Basistarif* schlechthin inakzeptabel ist) Ist ein so hoher Risikozuschlag überhaupt legitim? Ich meine ich hatte etwas von max. 100% Zuschlag gelesen. (Der Zuschlag kommt weil ich vor 3 Jahren in einer Psychotherapie war die aber erfolgreich abgeschlossen ist,noch immer, physisch geht es mir in jeder Hinsicht bestens).

Dass ich Beitragsrückstände zu bezahlen habe, war mir bewusst, aber nicht dass es sich hier statt um 2000-3000€ nun um 8000€ handeln würde.

Muss ich den Vorschlag der PKV annehmen oder habe ich die Möglichkeit die Selbstständigkeit (ebenfalls aus Grund der momentanen wirtschaftlichen Umstände) aufzugeben und ohne den 100% Tarifwechsel bei der PKV in die GKV zu wechseln? Natürlich würde ich dann zeitnah in ein Angestelltenverhältnis übergehen.

Ich bin mir bewusst das es hier um viele Fehler von mir handelt, und "nicht wissen schützt vor Strafe nicht", dennoch würde ich gern meine Möglichkeiten in Erwägung ziehen. Da in den momentanen Zeiten meine Gewinne eingebrochen sind und eine so hohe Geldsumme für mich nahezu nicht aufzubringen ist.

Vielen vielen Dank für ihre Hilfe

* Edit: Ja, Begriffe falsch. Entschuldigung, ich verstehe jetzt. Mit meinem "Basistarif", der keiner ist, meine ich einfach die billigste Preisklasse mit den wenigsten Leistungen

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Hallo, da stimmt einiges nicht und wenn es sich nur um Begriffe handelt.

Innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Beihilfe hätte die PKV Dich ohne Risikoprüfung umstellen müssen. Lass Deinen Vater sich erkundigen, wann genau die Beihilfe weggefallen ist, seit wann bist Du exmatrikuliert ? Vielleicht geht da noch was.

Wenn da nichts geht, besteht Vertragsfreiheit und da kann die PKV verlangen, was sie für notwendig hält. Es geht hier wohl auch nicht um den Basistarif, denn der kostet schon ohne Zuschläge weit mehr als 600 EUR.

Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, eine Beschäftigung aufzunehmen, um in die GKV zu kommen such Dir einen in PKV versierten Makler, der mit Risikovoranfragen rauskriegt, welche Gesellschaft bei Deiner Vorgeschichte weniger Zuschlag nimmt.

Interessant wäre allerdings die Frage, ob die PKV rückwirkend Beiträge in der Höhe verlangen kann. Ich meine nein. Denn dann wäre man beim nahtlosen Übergang und dann müssten sie es ohne Risikoprüfung machen.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, du hast zwei Fragen zu deiner Situation gestellt, aber die Fakten sind mir trotzdem noch nicht klar geworden.

Du zahlst doch nicht nur auf die polnische Rente einen Beitrag, sonder auch aufgrund der deutschen Halbwaisenrente. Das merkst Du möglicherweise nicht, weil der Beitrag gleich einbehalten wird. Sind das die einzigen Beiträge (da wäre ja konkurrenzlos billig) oder zusätzlich zum Studentenbeitrag ? Das wäre laut SGB V m.E. falsch.

Ein Wechsel in die PKV ist nicht mehr möglich und das wäre angesichts der Minibeiträge der GKV auch nicht lohnend. Auf die Risiken eines solchen Wechsels wurde schon hingewiesen.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

da die Versicherung deinen Vertrag weiterhin verwaltet, werden auch weiter die kalkulierten Verwaltungskosten berechnet. In der genannten "beitragsfreien garantierten Rente" sind diese Kosten allerdings schon berücksichtigt. Weniger sollte es also nicht werden.

Die Beitragsfreistellung macht Sinn, wenn Du nochmals irgendwo eine Direktversicherung besparen willst. Bei dem jetzigen Vertrag sind die Abschlusskosten vermutlich schon bezahlt.

Viel Glück

Barmer

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Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

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Hallo, da sie den Sprachkurs macht und auch eine Anstellung sucht, ist sie mit 20 - 40 Stunden im Monat nicht hauptberuflich selbstständig. Die 400 EUR kommen also nicht zum Tragen.

Bis 435 EUR bleibt sie in der Familienversicherung, darüber hinaus käme der freiwillige Mindestbeitrag von ca. 180 EUR. Das wird sich kaum lohnen.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, ich weiß nicht, woher Du die 800 EUR hast.

Du Solltest nicht mehr arbeiten und mehr verdienen als im Midijob, das stimmt.

Wenn Du Einnahmen von 500 und Ausgaben von 200 EUR hast, ist Dein Gewinn (nicjt Umsatz !!!!) 300 EUR. Passt auf jeden Fall.

Die Facebook Rechnung ist auich Quatsch oder Du hast wieder die Begriffe vertauscht.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

ich versuchs mal einfacher. Das Erben an sich löst keine Veränderung bei der Beitragsberechnung aus, egal, was geerbt wird (Haus, Bargeld, Konten,..). Daher ist der Wert der Erbschaft lt. Erbschaftsteuerbescheid auch unerheblich.

Werden mit dem Geerbten Einnahmen erzielt (Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen...) , sind die für die Beitragsberechnung grundsätzlich relevant und anzugeben.

Vel Glück

Barmer

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Direktversicherung - weiterführen, ruhen lassen oder kündigen?

Hallo allerseits,

ich zahle seit dem 1.12.2002 halbjährlich 876,-E (also 1752,-E jährlich) von meinem Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld in eine Gothaer Direktversicherung ein. Im Versicherungsschein steht Gothaer Kapitalversicherung (E1), Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, Versicherter bin ich, Versicherungsablauf 1.12.2037.

Aufgrund der voraussichtlich nachträglichen Beitragszahlung an die Krankenkasse bin ich unsicher, ob ich die Direktversicherung weiterführen, ruhen lassen oder kündigen (soweit möglich) soll.

Vielen Dank im Voraus!

Ergänzung:

Hallo, danke für die schnellen Antworten. Wenn ich den Vertrag übernehme, muß ich den Beitrag vorher versteuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen.

Einen Zuschuß zahlt mein Arbeitgeber leider nicht, er spart die Sozialversicherungsabgaben. Ich spare ebenfalls die Sozialversicherungsabgaben sowie Lohnsteuer und Soli.

Laut dem Brutto-Netto-Rechner hätte ich ohne Direktversicherung 842,97E in 2015 mehr im Portemonnaie gehabt (und einige Punkte auf meinem Rentenkonte, ob nicht alles auf Einheitsrente hinausläuft-wer weiß). Dem stehen 1752,-E Beitragszahlung in meine Direktversicherung gegenüber.Der Garantiewert für das Jahr 2036 wird mit 76219,-E angegeben (hoffentlich hat die Versicherung nicht noch ein Hintertürchen).

Für meine Familie ist die Todesfallsumme mit 77903,-E natürlich auch sehr wichtig. Ich zahle während der Vertragslaufzeit 44676,-E ein. Die Auzahlung soll steuerfrei sein. Der einzige Wermutstropfen ist der Krankenkassenbeitrag, z.B. bei 55000,-E Auszahlung 10000,-E auf 10 Jahre aufgeteilt (83,33E mtl.) Somit werde ich höchstwahrscheinlich die Direktversicherung weiterführen. Oder habe ich irgendwo etwas übersehen oder einen Denkfehler?

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Hallo, kündigen dürfte gar nicht gehen.

Du solltest den Vertrag als VN übernehmen und weiter zahlen: die Versicherungssumme wird (weil vor 2005 abgeschlossen) steuerfrei ausgezahlt und Du hast noch einen hohen Garantiezins. Bessere Anlagen gibts heute weit und breit nicht.

Die Beitragspflicht zur GKV ist zwar ein böses Ding, aber nur für den bisher eingezahlten Teil musst Du zahlen, für den Anteil, den Du als VN einzahlst, werden keine Beiträge fällig.


Viel Glück


Barmer


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Ja, am Ende des Jahres kannst Du die zuviel bezahlten Beiträge erstatten lassen (ohne Arbeitgeberanteil).

Zu einer sofortigen Berücksichtigung sind die Kassen nicht in der Lage.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, erstens das Ganze schriftlich darstellen mit Nachweis. Anbieten auf deren Kosten bei der Bank nachforschen zu lassen.

Telefonieren und nerven ist Quatsch.

Wenn sie es weiter bestreiten, Nachforschungsauftrag stellen. Es ist durchaus möglich, dass das Geld woanders hängengeblieben ist.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, diese Nachmeldeverpflichtung gab es in der PKV bis zur Reform des VVG 2008(?). Inzwischen ist das kein Thema mehr. Ich hoffe, auf dem Antragsformular stand auch nichts Entsprechendes mehr.

Aber: Während Vertrieb und Werbung dies feiern, erinnern sich Leistungsmenschen gern an §2, Abs.1 MB/KK:


"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."

Diese Einschränkung entfällt für Leistungsfälle nach Policierung.

Das heißt: Du musst nichts melden, bekommst aber auch keine Leistungen, wenn der Versicherungsfall bis in den versicherten Zeitraum fortdauert.

Fazit: Die alte Regelung war klarer !

Viel Glück

Barmer



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Nein. Denn als Arbeitnehmer bist Du Minijobber (der AG hat Dich korrekt angemeldet und zahlt Pauschalen) und nebenbei hast Du ein Gewerbe mit Einnahmen. Versicherungspflichtig wird man aber nur, wenn die AN-Tätigkeit allein die 450 EUR übersteigt.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

einer Firmengründung steht erstmal gar nichts im Wege.

Wenn Du selbst auch tätig werden willst in der Firma (so verstehe ich das), musst Du Deinen Arbeitgener informieren. Wenn dargelegt werden kann, dass das nebenbei machbar ist und keine Konkurrenzsituation da ist, sollte der Arbeitgeber nichts dagegen haben.

Aber wir kennen natürlich die Empfindlichkeiten des Arbeitgebers nicht.

Kündigen würde ich erst, wenn man sieht, dass es läuft.

Viel Glück

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Hallo,

bei einem freiwillig GKV-Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, d.h. alle Einkommen können herangezogen werden. Das gilt auch für freiwillig versicherte Rentner und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Bei letzteren allerdings wird der Höchstbeitrag schon vorher erreicht.

Auslandsrenten sind auch für pflichtversicherte Rentner beitragspflichtig.

Viel Glück

Barmer

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ja,

zusammen mit dem 450-EUR-Job dürfen 450 EUR nicht überschritten werden. Ohne den Job reichen sogar mehr als 385 EUR für den Wegfall.

Viel Glück

Barmer

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Überweisungen auf das Konto sind wahrscheinlich möglich. Genaueres weiß Deine R+V.

Lastschriften mit Sicherheit nicht.

Gruss

Barmer

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Nicht alles ist logisch, was Banken machen. So ist es zum Beispiel auch teurer, eine verlorene/kaputte EC-Karte neu zu bekommen als gleich ein neues Konto zu eröffnen.

Ich kenne diese Gebühr auch von meinen Banken nicht.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

da wird nichts angerechnet.

Beide Renten sind durch Beiträge verdient und haben nichts miteinander zu tun. Wobei bei einer BU nicht unbedingt auch eine gesetzliche Rente gezahlt wird (und umgekehrt).

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

wir nehmen mal an, es sind gemeinsame Kinder.

Dann können sich die gesetzlich versicherten Eltern aussuchen, welche Kasse es sein soll. Es ist beitragsfrei.

Ist ein Elternteil privat versichert, kann es schwieriger werden. Dann müssen die Kinder ggf. mit eigenem Beitrag versichert werden.

gruss

Barmer

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