Ich habe eine geringfügige Beschäftigung (430 €) und bekomme auch Provisionen, wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus?
Ich bin derzeit angestellt als Teilzeitarbeiter und verdiene monatlich 430€ brutto. Zusätzlich bekomme ich monatlich Provisionen durch Versicherungvermittlung? Die Höhe der Provisionen liegt dabei zwischen 200€ und 800€ monatlich. Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis zum Versicherungsunternehmen. Ich bin in der GKV freiwillig versichert mit einem Beitrag von 165€ monatlich. Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen mich in der Sozialversicherung anzumelden, um Beiträge für die Krankenkasse zu sparen?
3 Antworten
Nein. Denn als Arbeitnehmer bist Du Minijobber (der AG hat Dich korrekt angemeldet und zahlt Pauschalen) und nebenbei hast Du ein Gewerbe mit Einnahmen. Versicherungspflichtig wird man aber nur, wenn die AN-Tätigkeit allein die 450 EUR übersteigt.
Viel Glück
Barmer
Hallo barmer,
Danke für die hilfreiche Antwort!
Ich habe für die Provisionseinnahmen allerdings kein Gewerbe angemeldet. Ist das notwendig?
Hallo,
kurze Antwort: nein
ausführlichere Antwort: Der Arbeitgeber des Minijobs zahlt bereits Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die freiwilligen Beiträge des Arbeitnehmers entfallen nur, wenn ein Arbeitgeber mehr als 450 Euro brutto zahlt.
Gruß
RHW
irgendwie würde ich mal sagen - es sind zu viele offene Fragen um dir eine anständige Antwort zu geben.
Teilzeitmitarbeiter 50 Std. oder mehr im Monat?
Vertrag Versicherungsunternehmen - freier Handelsvertreter, evtl. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger?
Vielleicht hilft dir ja dein Steuerberater bei der Prüfung - evtl. wäre ein Statusfeststellungsverfahren eine gute Idee etc. etc.