Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?
Hallo,
ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.
Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.
Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?
Ein paar Eckdaten:
Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.
Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant
Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.
Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)
Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)
Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme
Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.
Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.
2 Antworten
Hallo, da sie den Sprachkurs macht und auch eine Anstellung sucht, ist sie mit 20 - 40 Stunden im Monat nicht hauptberuflich selbstständig. Die 400 EUR kommen also nicht zum Tragen.
Bis 435 EUR bleibt sie in der Familienversicherung, darüber hinaus käme der freiwillige Mindestbeitrag von ca. 180 EUR. Das wird sich kaum lohnen.
Viel Glück
Barmer
Der Familienversicherunsstatus bleibt unberührt, solange Deine Frau entweder einen Minijob ausübt oder als Gwerbetreibende nicht über derzeit 435,- € Gewinn monatlich erwirtschaftet.