GEZ für Autoradio?

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Die GEZ schreibt dazu:

Für jedes Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.

Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.

Gebührenpflichtig für ihre Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen sind insbesondere alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen, wie z. B.:

  • Ärzte

  • Architekten

  • Fahrlehrer

  • selbständige Handwerker

  • Landwirte/Nebenerwerbslandwirte

  • Rechtsanwälte

  • Steuerberater

  • alle Unternehmen in der Form von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios / Navigationsgerät mit Empfangsteil in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Kraftfahrzeug für Zwecke des Arbeitgebers nutzen (z.B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter / Rechtsanwälte / Architekten ihr privates Kraftfahrzeug für Zwecke der Firma oder Kanzlei einsetzen).

Autoradios / Navigationsgeräte mit Empfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für "nichteheliche Lebensgesmeinschaften")

Ist nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Gerät als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben. Sie müssen Ihr Rundfunkgerät (Radio oder Navigationsgerät mit Rundfunkempfang) im Geschäftswagen anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits Rundfunkgeräte im Privathaushalt angemeldet haben. (quelle:http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html)

ist alles richtig, was die anderen bereits gesagt haben, aber hier nochmal mit anderen Worten:

wenn Du 1 Fernseher und/oder 1 Radio angemeldet hast, sind alle weiteren (rein privaten) Radios in Deinem Haushalt ebenfalls abgedeckt ('mit drin'). Wenn Dein Autoradio das einzige Empfangsgerät in Deinem Haushalt ist, mußt Du es wie jedes andere Radio anmelden und Gebühren bezahlen.

P.S.: GEZ-Gebühren gibt's, streng genommen, gar nicht, das sind 'Rundfunkgebühren'. Die GEZ ist nur ausführendes Organ der Sender, in der freien Wirtschaft würde man sie als Kundenbuchhaltung bezeichnen. Die bestimmt und benennt nicht diese Gebühren.