GEZ in Mietwohnung vom Opa?

3 Antworten

Ich bin aber an dem Wohnort gemeldet. Muss ich dennoch GEZ bezahlen?

Dann kannst Du nur noch den Datenabgleich des Beitragsservices mit dem Einwohnermeldeamt abwarten und die dann folgende Rechnung - wenn Du Dich nicht freiwillig anmeldest. Übrigens der Beitragsservice kann Gebühren bis zu 3 Jahren + nachfordern:

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/gez-schulden/

Auch wenn es zwischenzeitlich keine GEZ mehr gibt - dieser Artikel gilt auch für den seit Anfang 2013 bestehenden ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wir haben in einem gesonderten Beitrag für Sie ausführlich erklärt, wie die Verjährung abläuft, wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen und wann eine Schuld wegen Verjährung nicht bezahlt werden muss. Alle Informationen hierfür finden Sie in unserem Artikel Verjährung – Durchsetzbarkeit von Forderungen

Bitte beachten Sie: Die Verjährungsfrist von drei Jahren greift dann nicht, wenn die GEZ Schulden durch einen Festsetzungsbescheid festgestellt wurden. Dann sind die GEZ Schulden tituliert, der Festsetzungsbescheid ein vollstreckbarer Titel und die GEZ Schulden können 30 Jahre lang zwangsweise durchgesetzt werden.

Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt immer mit dem 1.Januar des Folgejahres.....

:-) GEZ nicht, aber den Rundfunkbeitrag - die GEZ gibt es seit 2012 nicht mehr :-)

Ja, denn es kommt nicht darauf an, ob man Miete bezahlt. Du bist übrigens verpflichtet, dich beim Beitragsservice selbst proaktiv anzumelden.

Nein, wenn auf Dich einer der Befreiungsgründe zutrifft, die Befreiung muss man aber beantragen.

www.rundfunkbeitrag.de

Natürlich