GEZ, Bafög, bei den Eltern lebend?

3 Antworten

Falls die bisherigen Antworten zu kompliziert waren: Ja, Du musst selbst einen Befreiungsantrag stellen, unter Vorlage des Bafögbescheides.

Das geht bis zu drei Jahren rückwirkend, also nicht mogeln, falls Du schon ab April Student und Bafögbezieher bist.

In dem Fall müssen alle Bewohner der Wohnung den Antrag auf Befreiung stellen und jeder muss mit seinem Bescheid (Bürgergeld bzw. Bafög) die Bedürftigkeit nachweisen.

Jala332 
Fragesteller
 14.06.2023, 21:08

Also wäre ich dann davon befreit? Weil ich überall gelesen habe, dass ich trotzdem zahlen muss, weil ich ja in dem Haushalt lebe

LG

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Sunshine24de  14.06.2023, 21:18
@Jala332

Du und alle volljährigen Haushaltsmitglieder müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Du bekommst nur deshalb Bafög, damit deine Eltern nicht auch noch für dich Bürgergeld bekommen. Meistens bekommt man kein Bafög, wenn man noch zu Hause wohnt, weil die Eltern ihr Kind unterstützen mit Kost und einem Dach über dem Kopf.

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