GEZ zahlen trotz keiner Einkünfte ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallöchen. Meiner Tochter ist das selbe passiert. 19 Jahre alt geworden.. lebte bei uns noch im Haus und dann kam der Brief. Eine Nachzahlung von rund 400€. Wir haben dort einfach angerufen, mitgeteilt das ich schon gez bezahle. (Einer muss ja im Haushalt bezahlen). Es kommt nun auf deiner Freundin ihre Situation drauf an. Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt muss sie ja zahlen. Wenn sie kein Einkommen hat.. kommt es darauf an was sie macht. Schule? Oder nichts. ? Wenn sie ja jetzt volljährig ist macht die Nachzahlung leider Sinn.. und ist auch meines Erachtens nach rechtsgültig. Habt ihr einen Nachweis das es damals so passte. Ist das wieder was ganz anderes. Dann könnt ihr bzw. sie es so vorlegen und dann hat sich das.

"Damals wurde uns von der GEZ versichert das alles passt"

Dann lege denen ihre schriftliche Aussage dazu vor und damit ist dann doch alles erledigt!

Normalerweise hätte Deine Freundin ebenfalls eine Befreiung beantragen müssen, Deine allein reicht nicht.

Sobald eine weitere Person ohne Befreiung in dieser Wohnung mit angemeldet wird, wird diese gebührenpflichtig.

AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 12:55

Sie wurde nicht mit Angemeldet

0
wilees  03.06.2023, 13:32
@AtomicRazor

Sie wurde doch wohl beim Einwohnermeldeamt als Mitbewohnerin angemeldet - ergo schuldet sie seit dem Eintritt der Volljährigkeit den Rundfunkbetrag, soweit sie keine Tranferleistungen wie Bafög oder Leistungen nach SGB II bezogen hat.

2
AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 12:57

Die frage wäre auch wenn könnte man das jetzt noch nachreichen mit der Befreiung?

0
Alarm67  03.06.2023, 12:59
@AtomicRazor

Soweit ich informiert bin, kann man das bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen!

Geht auf deren Homepage, da kann man die Anträge runterladen.

1
AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 13:05
@Alarm67

Würde die Befreiung denn auch klappen, dadurch das Sie keine Einkünfte hatte nur Kindergeld und Unterhalt und halt eben zu Schule ging

0
Andri123  03.06.2023, 13:06
@Alarm67

3 Jahre. Aber "keine Einkünfte" ist kein Befreiungsgrund.

1
AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 13:12
@Andri123

Also soll eine Schülerin die Kindergeld und Unterhalt bekommt GEZ bezahlen für eine Wohnung wo sie nicht mal im Mietvertrag mit steht?

0
Andri123  03.06.2023, 13:41
2
Andri123  03.06.2023, 13:56
@AtomicRazor

400,-€ Nachzahlung ist übrigens nur für knapp 2 Jahre, vielleicht wurde bereits erst ab Volljährigkeit berechnet. Sie kann bestimmt auch Ratenzahlung beantragen. Zusätzlich muss sie nun natürlich die 55,-€ quartalsweise bezahlen.

1
AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 14:02
@Andri123

Die haben uns ja jetzt erst angeschrieben wo sie mit Ihrer Ausbildung begonnen hatte und wir umgezogen sind. Ich bezahle seit ca. 1 Jahr schon voll.

0
Alarm67  03.06.2023, 14:07
@AtomicRazor

Mein Gott!

Immer diese wichtigen Infos, die jetzt erst bröckchenweise kommen.

Dann soll Deine Freundin dem Bescheid mit Deiner Kundennummer/Beitragsnummer widersprechen und abwarten, PUNKT!

0
Andri123  03.06.2023, 14:19
@AtomicRazor

Also nochmal von vorne.

1. Bis zum 18 Geburtstag kein GEZ-Beitrag.

2. Danach solange GEZ für sie, wie kein anderes Haushaltsmitglied den vollen Beitrag zahlt.

Nun muss sie eben die Zeiträume für die verlangte Nachzahlung prüfen.

Für die Zeit, in der Du bereits den Beitrag für den gemeinsamen Haushalt gezahlt hast, muss sie unter Angabe Deiner Beitragsnummer darauf verweisen.

Für die Zeit zwischen Volljährigkeit und Deiner Beitragszahlung muss sie nachzahlen.

2

Für den Zeitraum unter 18 muss sie m.W.n. keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, ab Eintritt der Volljährigkeit jedoch sehr wohl, soweit sie kein Anspruch auf Bafög hatte.

https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html

Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle volljährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden.

Entsprechend solltet Ihr ( anteilig ) der Forderung widersprechen.

AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 13:31

Das Problem da ist ja auch das für 1 Wohnung nur 1 Person Bafög bekommt man konnte für die Garnichts anmelden

0
wilees  03.06.2023, 13:33
@AtomicRazor

Schlicht und ergreifend - sie hat dem Anschein nach nicht selbst die Kriterien zur Befreiung von den Gebühren erfüllt - ergo schuldet sie die Rundfunkbeitrag - unabhängig davon, dass Du befreit warst.

3
Andri123  03.06.2023, 13:44
@AtomicRazor

Ihr habt wahrscheinlich gefragt, als sie noch minderjährig war. Damals war die Auskunft "das passt" ja richtig.

2

Sie war unter 18 Jahre ging zu Schule und hat keine Einkünfte gehabt.

war das die ganzen 3 Jahre so ?

AtomicRazor 
Fragesteller
 03.06.2023, 14:51

Nein haben wir schon oben geklärt :)

0