Leider enthält ihre Frage in meinen Augen Lücken...
Haben ihre Eltern(sie meinen bestimmt Mutter und Stiefvater...oder ihren verstorbenenVater?)
Haben "die Eltern" das Haus geminsam gekauft...beide im Kaufvertrag...oder nur einer hat unterschrieben?..
Fragen über Fragen
ich kann davon ein Lied singen...meine Mutter hatte im alter von 75 nochmal geheiratet... meinen stiefvater... diakon... mussten heiraten, da Freundschaft bei diakonen verpönt ist... also war entweder trennung oder heiraten...
stiefvater ist 5 jahre vor meiner Mutter verstorben... bei Mutter war ich Alleinerbe durch testament von meiner Mutter.... jahre nach dem tot des Stiefvaters verfasst...
dennoch bin ich über umwege in die lage gekommen die Gesellschafter anteile meines stiefvaters(hatte keine kinder nur pflegekinder...alter 91 jahre.. eltern lebten vom stiefvater auch nicht mehr... hatte keine Geschwister der stiefvater)
ca 6 jahre nach dem tot des stiefvaters und 2 jahre nach dem tot meiner Mutter und ich als Alleinerben... bekam ich einen Brief... über Gesellschaft meines stiefvater... davon wusste bisher niemand...
ich bin also jahre später erbe meines stiefvaters geworden über umwege durch die erbschaft meiner Mutter...
das zeigt wie verwirrend die sache werden könnte...
ich würde ihnen vorschlagen... das sie sich einen Notar/Anwalt für Erbrecht suchen, der das ganze durchleutet...
bei Ihnen kommt ja noch dazu, das ihr Bruder da auch mit drinhängt...
ich will das jetzt von mir nicht noch vertiefen... aber wollte ihnen klarmachen.. das die Sache noch viel komplizierter sein könnte...übrigens war bei mir damals auch ein testament im wohnzimmerschrank... aber das wurde im nachhinein für ungültig erklärt... also ein testament Stiefvater und meiner Mutter...
die Sache kann sehr kompliziert werden...erst recht... wenn sie wie ich im nachhinein schriftliche kenntnis erhalten, das mein stiefvater vermögen hatte... wo niemand was von wusste... das kann bei ihrem Stiefvater auch sein... niemand weiß... was er vor dem Kennenlernen mit ihrer Mutter in seiner Jugend... etcetc gemacht und veranlasst hatte...
wenn die Gesellschaft nich damals eine Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung geschickt hätte... also an mein Elternhaus... wo stiefvater damals wohnte... oder ich nicht noch im Elternhaus bis heute gewohnt hätte... hätte ich nie davon erfahren...
da kann also jahre später bei ihnen noch etwas nach kommen wie bei mir...
alles Gute ihnen