Für 12.000 Euro bekommt man mit Sicherheit einen sehr guten Gebrauchtwagen!

Also was soll der Blödsinn?

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Das nennt man dann unlauter!

Dagegen würde ich gegenan gehen, mir nicht gefallen lassen!

Rückabwicklung des Vertrages ist anzuraten!

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Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Sinnbefreite Frage, sorry!!!

Der Vermieter scheint ja eh auf Deiner Seite zu sein!

Und gesetzlich, Deutschland, kannst Du Besuche empfangen wir Du willst!

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Ich lache mich gerade sowas von weg 🤣😅😂😅😂🤣

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Je nach Schulordnung:

J A !!

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Oh man!

Im Außenverhältnis kauft BlackRock und ....

Im Innenverhältnis kann dann die Aufteilung ganz anders aussehen!

Ist nichts anderes wie bei den Fonds!!!!

Einer kauft, gehören tut es aber vielen!

Oh man ....

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Herzlichen Glückwunsch!

Ja, Du musst mit dem Schlimmsten rechnen.

Eine Gewerbe meldet man nicht nur an, man sollte sich dann auch an die "Spielregeln" halten.

Also Banken müssen Belege 10 Jahre aufbewahren, hier solltest Du schon einmal ansetzen können.

Solltest Du die Kontoauszüge weder in Papierform oder elektronischer Form haben, kann man diese über die entsprechende Bank anfordern. Kann kostspielig werden.

"Was ich verkauft hatte waren Sammlungen aus privaten Besitz"

Die Frage ist, warum Du dann überhaupt ein Gewerbe angemeldet hast!

Mit Glück kannst Du das FA davon überzeugen, dass überhaupt kein gewerblicher Handel vorlag!

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"Auf dem Kassenbon steht 14 Tage Umtausch möglich. Ich wäre auch zufrieden, wenn ich nur einen Gutschein bekomme."

Weshalb die Frage hier doch ein wenig sinnbefreit ist!

Sofern die Brille keine von dir verursachten Schäden aufweist, sollte ein Umtausch, auch in einen Gutschein, möglich sein.

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Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

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"Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert"

Das widerspricht sich aber mit folgender Aussage:

"Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt"

ich persönlich rate dir folgendes an:

Nehme es einfach hin, ist doch lächerlich.

Aber den Schriftverkehr hierzu würde ich zum Mietvertrag abheften, falls das Parkett doch mal beschädigt wird!

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Nicht, wenn der Teich Bestandteil der gemieteten Wohnung ist.

Wer die Unterhaltungskosten zu tragen hat, tut hier nicht zur Sache.

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Wenn beide Elternteile jeweils zu 50% im Grundbuch eingetragen sind, ihr vom Stiefvater nicht adoptiert worden seid, dann haben die Kinder der Mutter NULL % Anspruch auf die Hälfte vom Stiefvater.

Lediglich durch ein Testament des Stiefvaters können Ansprüche entstehen.

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Schon mal was von Vertragsfreiheit gehört!?!

Den Kaufspreis kann man frei verhandeln!

Verhandeln würde ich einem teuren Gutachter zunächst einmal bevorzugen!

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Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

Entschuldigung für den langen Text!!!

Folgender Fall:

Ich habe bei unserem Energieversorger Altlasten aus 2016 und 2019, Inkasso ist dafür zuständig, EV diesbezüglich such schon do einige Male abgegeben. Wir waren damals bereits schon verheiratet und auch an aktueller Verbrauchsstelle wohnhaft aber Vertragspartner laut Schriftverkehr Versorger & Inkasso bin immer ich gewesen, mein Ehemann nicht. Seit letztem Jahr befinden wir uns nun wieder bei diesem Grundversorger, da unser damaliger Lieferant allen gekündigt hatte. Vertragspartner war dort mein Ehemann. Automatisch sind wir wieder beim Grundemversorger angemeldet worden und nach Bestätigung der Ersatzversorgung haben wir diesem mitgeteilt, da ich in der Versorgungsbestätigung als Vertrsgspartner aufgeführt wurde, dass nicht ich Vertragspartner dieses Vertrages (neue Vertrsgsnunner sow mie Kundennummer bin sondern mein Ehemann. Darauf hin wurde uns mitgeteilt, dass erst nach Zusendung des Mietvertrages der Name abgeändert werden hieß es. Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Auf Nachfrage meines Mannes hieß es, dies sei so rechtens und er könne das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da wir beide Vertragspartner sind und er auch ja schließlich auch als Vertragspartner in dem ehemaligen Vertrag von 2016 & 2018 stehe. Was definitiv ja nicht so gewesen ist, die Schriftstücke belegen dies eindeutig und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war. Dies ist aber nie geschehen. Er wurde meiner Meinung nach wohl einfach rückwirkend in den damaligen Vertrag eingefügt, wie das nachträglich und auch ohne seine Zustimmung funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

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Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen und ihn jetzt für meine damaligen Fehler haften zu lassen. Ich bin da auch nicht stolz drauf

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Vllt war ja jemand bereits schon mal in der kgleichen Lage und hat diesbezüglich Erfahrung und oder Tipps.

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Vielen lieben Dank

Hanna

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Sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis!

Was ist/wäre denn so schlimm daran, wenn endlich einmal ein Teil "EURER" Schulden bezahlt werden.

Vertrag hin oder her, fakt ist doch, dass diesen Strom auch Dein Mann mit verbraucht hat!!!

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Nein

Sorry, natürlich nicht!

Irgendwie ist die Frage ein wenig sinnbefreit!

Und logisch rät der Bankangestellte dazu, dann steigt schließlich seine Provision!

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Kommt darauf an, ob und welche Verträge vor der Drittanbietersperre geschlossen wurden! 😁😎

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Bitte was?

Wieso sollten die einen Vertrag, der erst am 01.06. beginnt verlängern???

Wahrscheinlich fehlen noch Infos!!!

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Hast Du mal in Deinem AV nachgelesen und geprüft, ob Du überhaupt Kunden des EX-Arbeitgebers selbständig bedienen darfst!?!

Denn meist schützen sich AG per Klauseln im AV vor solchen Aktionen, hat auch was mit Loyalität zu tun!

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