Auszubildender, 520€ Job und Nebengewerbe, geht das?

3 Antworten

Das was Du als Gewinn brutto aus diesem "Kleingewerbe" erzielst, wird zu Deinem Bruttoauszubildendenentgelt addiert und auf diesen Gesamtbetrag setzt das FA dann die Lohnsteuer fest.

Das Einkommen aus Minijob wird soweit der AG die pauschalierte Lohnsteuer darauf trägt nicht berücksichtigt.


BurningGloves 
Beitragsersteller
 26.10.2022, 17:23

Kurz und knackig genau das was ich wissen wollte. Danke!

Es kommt auf die Gesamteinkünfte an - ohne den Minijob, falls es sich um einen 'echten' Minijob handelt, also einen, bei dem der Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer zahlt.

Die Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit - die Ausbildungsvergütung - und der Gewinn aus dem Gewerbe ('Kleingewerbe' gibt es nicht, es gibt nur die Kleinunternehmerregelung, die sich aber NUR auf die Umsatzsteuer bezieht) werden zusammengerechnet, ob sich dann eine Steuerlast ergibt, hängt von der Höhe des Gewinns, der Vorsorgeaufwendungen und der Sonderausgaben ab. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist Du schon deshalb verpflichtet, weil das Finanzamt nicht hellsehen kann und Du daher den Gewinn ermitteln und erklären musst.

Du musst die Tätigkeit dem Ausbildungsbetrieb melden - und die können durchaus was dagegen haben, denn sie haben das REcht, dass Du Dich vor allem auf Deine Ausbildung konzentrierst.

unabhängig von der Steuerproblematik

"ich bin 23 derzeit wieder Azubi und verdiene hier 800€ im Monat. Dazu würde ich gerne einen 520€ Nebenjob machen. Das ist ja wie ich weiß kein Problem."

Doch ist es. Ein Nebenjob als Azubi ist immer Genehmigungspflichtig. Anders als bei einem Normalen Job wo der AG den Nebenjob nicht pauschal ablehnen kann.

Hauptjob und Nebenjob dürfen zusammen nicht über 48 Wochenstunden haben, eine Ausbildung ist meist schon mit 40-42 Wochenstunden belegt, so das für den Nebenjob nur noch 6-8 STunden übrig sind. Damit müsstest du, wenn du tatsächlich einen vollen 520 € Nebenjob machen willst einen Stundenlohn von über 16 € haben, unwahrscheinlich im Nebenjob.

Wie du da zeitlich noch eine Kleingewerbe machen willst ist mir zwar schleierhaft, aber auch dafür benötigst du das OK von deiner Ausbildungsstätte.


BurningGloves 
Beitragsersteller
 26.10.2022, 17:23

Also da ich die Genehmigung von meinem Arbeitgeber schon habe ist es soweit für mich kein Problem. Vielleicht etwas zu allgemein formuliert gewesen.

Und ja da ich schon eine Ausbildung habe und darin meinen Minijob ausüben werde sind sogar 18€ drin.

Das Kleingewerbe kann ich stemmen da es Events sind in denen ich dann arbeiten würde, die ab und zu am Wochenende sind.