Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnung in Form einer WG am Arbeitsort?
Aktuell besteht für mich eine doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort In Düsseldorf. Nun möchte ich in Kürze zusammen mit meiner Freundin eine neue Wohnung in Düsseldorf beziehen? Welchen Einfluß hat das auf die Doppelte Haushaltsführung? Ich schätze mal, dass ich nur die Hälfte der Wohnungsmiete steuerlich absetzen kann und Nebenkosten auch nur zur Hälfte. Die Wohnung wird 66 m² groß sein, also größer als die 60 m², die das Finanzamt bei DHF akzeptiert. Oder spielt das in meinem Fall keine Rolle, weil sich die Kosten ja auf 2 Personen verteilen. Wie sieht das bei der Anschaffung von Haushaltsgegenständen aus, die ich bei DHF absetzen kann? Kann ich da einfach alles auf meinen Namen kaufen und steuerlich absetzen? Der Umzug ist bei mir in jedem Fall nicht beruflich bedingt, da sich mein Arbeitsweg durch den Umzug etwas verlängert. Kann meine Freundin die vollen Umzugskosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen oder nur 50 % (sie zieht nämlich von Dortmund nach Düsseldorf an Ihren neuen Arbeitsort) ? Und noch was: Wer im Mietvertrag steht, ist egal?
1 Antwort
Ersteinmal kannst du natürlich eine Wohnung als "WG" beziehen. Dann werden natürlich nur die Anteiligen Mietkosten und natürlich auch nur die anteiligen Quadratmeter angesetzt.
Da es sich jedoch vermutlich nicht nur um eine, sondern um die Freundin handelt kann man hier nicht mehr von einer WG sprechen. Erstmal kann dieses sicherlich ganz normal abgesetzt werden. Jedoch wird das Finanzamt dieses spätestens im zweiten Jahr nicht mehr akzeptieren. Du wirst nämlich denen nicht mehr verkaufen können, dass dein Lebensmittelpunkt noch immer in der Heimatstadt hast, wenn deine Freundin sogar noch am Arbeitsort lebt. Möbel müssen wenn dann anteilig angesetzt werden (aber auch hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, Luxusmöbel wird niemand akzeptieren). Da dein Umzug nicht Berufsbedingt ist, wirst du deinen Teil garnicht absetzen können. Deine Freundin kann somit 50% der Kosten ansetzen, aber wie gesagt besteht die Gefahr, dass deine Doppelte Haushalsführung in kürze nicht mehr akzeptiert wird. Wer im Mietvertrag steht ist erstmal uninteressant, für den Nachweis ist es aber sicher einfacher, wenn beiden drin stehen oder zumindest ein Untermietvertrag geschlossen wird.
Ich muss dem Finanzamt ja nicht verraten, dass es sich um meine Freundin handelt. Dann ziehe ich das Ganze als WG auf. Hab schon vermutet, dass es sonst Probleme geben könnte.