Doppelte Haushaltsführung Finanzamt schnüffelt rum
Guten Tag. Ich bin Single und männlich. Am 01012006 habe ich einen beruflich veranlassten zweiten Haushalt begründet. Ich bin am 01.01.2006 von Thüringen in das Ruhrgebiet gegangen um zu arbeiten. Im Haus meiner Eltern habe ich eine eigene Wohnung. Ich zahle die Miete per Überweisung. Mietvertrag haben wir gemacht. Die doppelte Haushaltsführung wurde 2006, 2007 und 2008 relativ problemlos anerkannt. Am Beschäftigungsort habe ich in der Zeit zwei Wohnungen gehabt, also ich bin ein mal umgezogen. Keine Probleme. Am 01.01.2009 bin ich in eine Wohngemeinschaft mit einer Frau gezogen,mit Untermietvertrag und allem drum und drann. Dann ging es los. Nach Abgabe der Erklärung in 2010 viele Nachfragen und Belege wollten Sie sehen. Letztendlich kam ein positiver Bescheid im Dez 2010. Am 31.01.2011 Anruf auf dem AB:"FA XY Herr XY bitte rufen Sie mich zurück!" Habe ich am 01.02.2011 gemacht. Die wollten einen Besichtigungstermin machen. Es liegen Erkenntnise vor, dass meine Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Dann hat man mir am Telefon gedroht man würde die Bewohner unsere Hauses zu "unserem" Verhältnis usw. befragen. Er FA hat dann auch zugegen das der Ermittlungsdienst schon bei uns im Haus war und Erkenntnisse vorliegen, dass die Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Ich habe die Besichtigung abgelehnt. Eingriff in die Privatsphäre. Jetzt soll ein ablehnender Bescheid kommen
5 Antworten
Es ist doch naheliegend, dass Deine Untermieterin auch Untermieterin in Deinem Herzen ist. Und damit kommst Du absolut in Erklärungsnot, warum Dein Lebensmittelpunkt noch in Hause Deiner Eltern liegt. Und damit fällt auch die doppelte Haushaltsführung.
Solltest Du schlüssig nachweisen können, dass Dich Deine Untermieterin niemals auf den Fahrten zu Deinem Hauptwohnsitz bei Deinen Eltern begleitet hat, dann hast Du gute Karten den bisherigen Status beizubehalten.
Wenn in Deinem Fall aber die Steuerfandung bereits aktiv geworden ist, dann wirst Du ihnen über kurz oder lang Zutritt zu Deiner Wohnung gewähren müssen, wenn Du die doppelte Haushaltsführung weiterhin geltend machen willst. Deine Blokadehaltung bestärkt natürlich den Eindruck, dass es sich tatsächlich nur um einen Scheinmietvertrag handelt.
Ganz nebenbei, deklarieren Deine Eltern die die Mieteinnahmen von Dir?
Habe ich da noch irgendeine Möglichkeit? Die wollen meine Mitbewohnerin befragen, die Bewohner des Hauses befragen usw. Ich finde das schon ziemlich häftig, dürfen die das? Tankbelege für die wöchentlichen Heimfahrten usw. kann ich vorlegen. Meine Eltern haben mir eine schriftlich Erklärung gegeben,dass mein Lebensmittelpunkt bei ihnen liegt und ich mich um alles kümmere usw. Hilfe? Was kann ich tun?
Das einzige, was es bringt, ist eine Kehrtwende in deinem Umgang mit dem Finanzamt. Sonst kriegst du die mangelnde Mitarbeit nicht vom Tisch. Sage Ihnen, dass sie jederzeit vorbeikommen können und auch jeden befragen können.
Besteuert werden die tatsächlichen Verhältnisse. Papier ist geduldig und zu Hause waschen lassen kann man auch, wenn sich der Lebensmittelpunkt verlagert hat.
Hallo,
die Mieteinnahmen werden von meinen Eltern, wie auch von meiner Vermieterin ordentlich deklariert. Die haben nichts schriftlich gemacht, sondern angerufen. Ich habe dem Sachbearbeiter gesagt, dass ich keinen Zutritt zu meiner Wohnung möchte. Er hat gesagt, dann erkennen wir ihnen die doppelte Haushaltsführung sofort ab. Dann tun sie das habe ich gesagt.
Ich denke, dass derartige Vorgehensweisen auch beim Finanzamt mehr werden.
Der Grund ist auch klar: wenn es ohne Schwierigkeiten durchgeht, gibt es bald keinen mehr, der um- oder zusammenzieht sondern nur noch WGs, von denen der eine Hartz IV be- und die Kinder großzieht und der andere seinen Lebensmittelpunkt 800 Kilometer entfernt hat.
Wie alle Ämter darf auch das Finanzamt besichtigen und ich finde es nett, dass die das ankündigen.
Naja O.K. lassen wir mal dahingestellt ob es wirklich eine doppelte Haushaltsführung ist oder nicht.
Aber erst einen positven Bescheid erlassen und dann rumschnüffeln und Leute befragen, Telefonanrufe am Arbeitsplatz, in der Erstwohnung in der Zweitwohnung und auf Handy....
Das hat für mich doch schon was von Stasi. Einfach Ablehnen und wenn der STPFL will kann er ja klagen wäre der richtige weg