Handwerkerleistungen bei Wohnrecht abziehbar

2 Antworten

mit lebenslangem unentgeltlichem Wohnrecht)

Wovon denn absetzen? Ohne Mieteinnahmen kann es doch auch keine Werbungskosten geben. Außer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen läßt sich da nichts absetzen.

EnnoBecker  21.10.2013, 15:34

Außer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen läßt sich da nichts absetzen.

Genau um die geht es hier doch, oder?

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Hier ist Einspruch einzulegen und der beanspruchte Kostenbetrag anders aufzuteilen. Dein Vater muss die auf seine Wohnung anfallenden Kosten ermitteln und diese teilweise für seinen Haushalt ansetzen; Du Deinen Wohnungsanteil.

Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen können gemäß § 35a EStG nur die "Nicht-Materialkosten" (also alles "ohne Material*) zu 20 % von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, maximal ein Betrag von € 1.200.

Ein Werbungskostenabzug scheidet aus.

In Eurem Fall muss also für die separate Geltendmachung das Konstrukt des Arbeitgeberpools gemäß Textziffer 26 im BMF-Schreiben vom 15.02.2010 dargestellt werden. Ob dies im Nachhinein noch durchführbar ist, könnte bezweifelt werden. Bitte lest hierzu die entsprechenden Stellen in diesem Link durch:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4

sonjasonne 
Fragesteller
 22.10.2013, 20:31

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!! Werde das so in meinem Einspruch aufführen.

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LittleArrow  22.10.2013, 22:31
@sonjasonne

Ich bin irritiert. Wer will denn nun Einspruch einlegen? Vater oder Tochter?

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