Doppelte Haushaltsführung - darf Zweitwohnung größer sein als die richtige Wohnung?
Ein Freund von mir, der jeden Tag insgesamt 3,5 Stunden pendelt, hat sich jetzt entschlossen, sich an seinem Arbeitsort eine Zweitwohnung zu suchen. Bisher wohnt er mit seiner Freundin in einer 60 qm Wohnung. Da wo er jetzt eine Wohnung sucht, hat er eine sehr schöne 60 qm Wohnung gefunden, die er dann aber alleine bewohnen würde. Kann er das machen oder muss die Zweitwohnung kleiner sein als der eigentliche Wohnsitz? Klappt dann der steuerliche Vorteil durch die doppelte Haushaltsführung noch?
2 Antworten
Die Größe der Zweitwohnung ist nicht entscheidend. Allerdings sind die Mietaufwendungen nur bis zu der Höhe absetzbar, die eine Wohnung mit 60 m² üblicherweise an dem Ort der Zweitwohnung zu kosten pflegt.
Bis 60 m² sollte erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung in der Regel an, solange nicht ein überhöhter Mietzins oder eine über dem Durchschnitt liegende Wohnungsausstattung vorliegt.
Nein, nicht so. Die 60 m² spielen in dem BFH-Urteil vom 31. August 2009 zwar eine Rolle, jedoch bezieht sich die anerkannte Höhe der Aufwendungen auf die Mietkosten, nicht auf die Größe der Wohnung.
Wenn also eine Wohnung mit 40 m² teurer ist als eine 60 m² Wohnung, dann ist der übersteigende Betrag nicht abzugsfähig. Umgekehrt kann eine 80 m²-Wohnung durchaus in voller Höhe abzugsfähig sein, wenn sie billig genug ist.