Das ist Beweismittelsicherung und damit zulässig.
So schlimm wird es nicht werden.
Es ist aber auch heute schon schlimm genug und es ist sehr traurig für alle Bayer-Aktionäre, dass man die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft ziehen kann.
Verantwortlich ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende, der unglaublich schlecht beraten und mit infantiler Arglosigkeit eine Firmenfusion durchgeführt hat die den Schritt eines Traditionsunternehmens in den wirtschaftlichen Abgrund eingeleitet hat.
Von was für einer Genehmigung reden wir überhaupt?
Es gibt Fälle, in denen Balkonüberdachungen baugenehmigungspflichtig sind. Leider sind die Vorschriften dazu in jedem Bundesland anders.
Davon zu trennen ist die Zulässigkeit nach Wohnungseigentumsrecht. Veränderungen im Außenbereich bedürfen immer der Genehmigung durch die WEG. Hoffentlich hat sich Deine Vermieterin vom Verkäufer die Protokolle aller Wohnungseigentümerversammlungen seit Bestehen der WEG aushändigen lassen. Und hoffentlich hätte die alternativ irgendwer anders, insbesondere der aktuelle WEG-Verwalter oder der WEG-Opa. Ansonsten wirds haarig.
Sie muss in spanischer Schriftsprache formuliert sein.
Da zeig uns doch einmal ein Studium bei dem man vom ersten Tag an bezahlt wird. Da kannst Du lange suchen. Du brauchst schlicht keine Nebentätigkeiten. Jeder andere Student wäre über diese Lage dankbar.
Was stellst Du Dir unter dem Studentenleben überhaupt vor? Kindergarten für Erwachsene? Abenteuerspielplatz? In Massenstudiengängen wie etwa BWL wirst Du zwar viel mehr Kommilitonen haben als Du jetzt Mitschüler hast. Das bedeutet doch aber doch nicht, dass die zusammen irgendwas unternehmen. Da muss man sich schon gezielt und intensiv bemühen um einen Bekannten- oder gar Freundeskreis zusammen zu bekommen.
Was Du für typisches Studentenleben hältst spielt sich nur in Deiner Phantasie ab. Ich habe studiert und kann das beurteilen.
Die von Dir gewählte Ausbildung führt zu einer Anstellung beim Finanzamt. Wenn Dich das erstaunt, erstaunt mich das. Wenn Du Dich intensiv mit dem Thema beschäftigst wirst Du feststellen, daß einem diese Ausbildung unter anderem auch den Weg zum Steuerberater ebnen könnte.
Traue keiner Statistik die du nicht selber gefälscht hast!
Die Bauindustrie übt sich in Jammern und Wehklagen.
Wehe aber, der Bürger erdreistet sich, einen Bauhandwerker beauftragen zu wollen. Egal ob Dachdecker, Elektriker oder Installateur, man hört von allen, es seien so viele Aufträge vorhanden daß man neue entweder überhaupt nicht mehr annehmen könne oder aber, nur nach mehrmonatiger Wartezeit ausführen könne.
Wie paßt denn das zusammen?
Ich schlage vor, die Bauindustrie sorgt erst mal dafür, daß sie Aufträge annehmen kann. Dann kommen die Aufträge fast von alleine.
Ein Vertrag läßt sich nicht durch Nachtrag einseitig verändern. Da müssen beide Parteien zustimmen.
Ein Anlaß dazu, einen derartigen Aufwand zu betreiben sehe ich aber nicht. Einfach die aktuelle Anzahl von Schlüsseln in einem Aktenvermerk festhalten.
Das sind viel zu wenig Fakten um sich ein abschließendes Urteil zu bilden.
Es würde interessieren, ob das ein Anlageobjekt ist oder ein zur Selbstnutzung bestimmtes.
Es würde interessieren, ob das Objekt schon nach der Beschreibung sanierungsbedürftig ist.
Es würde interessieren, ob sich der Kaufinteressent in der Nähe aufhält.
Fakt ist, dass Stellvertretung in Immobiliensachen immer mehr zunimmt. Meine Frau hatte mal 8 Jahre als Mieterin in einer Eigentumswohnung gewohnt ohne ihre etwa 500 km entfernt lebende Vermieterin auch nur ein einziges Mal gesehen zu haben. Alles lief über die Hausverwaltung.
Ein Freund lebt in einem Mietshaus das vor vielen Jahren verkauft worden ist an einen Wirtschaftsprüfer. Obwohl der in derselben Stadt wohnt hat den noch keiner der Mieter gesehen. Läuft alles über eine Verwaltung.
Mich erreichen bei Neuvermietung zunehmend Anfragen von Unternehmen die Relocationservice anbieten. Für einen im Ausland lebenden Mandanten erbitten sie eine Besichtigung und wollen das dabei hergestellte Video ihrem Mandanten zur Entscheidungshilfe übersenden.
Ohne mich sag ich da. Ich möchte meinen neuen Mieter sehen vor Vertragsabschluss und das persönlich und nicht nur per Video.
Was soll man Dir denn raten? Wenn die Bewerber Schlange stehen kannst Du es machen wie ich.
Wenn aber die Nachfrage verhalten ist würde ich mich auf den Besuch des Beraters einlassen, aber nur, wenn mir der Interessent dafür eine nachvollziehbare Erklärung gibt.
Das ist eine Fragestellung bei der ein Forum an seine Grenzen stößt. Im Übrigen auch eine der so beliebten weil kostengünstigen Internetberatungen durch einen Rechtsanwalt.
Man müßte hier zunächst einmal den Bauvertrag in vollem Umfange vorliegen haben und auswerten können. Es ist bisher noch nicht einmal klar, ob wir hier einen Bauvertrag nach BGB oder einen nach VOB/B als Grundlage haben. Von besonderen Vereinbarungen braucht man da erst garnicht zu reden.
Ohne die Rechtsprechung zum Thema gesucht, geprüft und gewürdigt zu haben frage ich mich zum Beispiel, ob es nicht eine Rolle spielen muss, wer für den späteren Beginn der Baumaßnahme verantwortlich ist.
Zudem müßte geprüft werden, ob eine Erhöhung nach Index überhaupt zulässig ist. Kann ja sein, dass der Bauunternehmer überhaupt keine gestiegenen Kosten hatte. Bei einem Generalunternehmer gehe ich nämlich davon aus, dass der alle Verträge mit den Subunternehmern ebenfalls nach Festpreis abgeschlossen hatte und das dann auch noch mit Klauseln die keinerlei Preiserhöhung zulassen. Die da üblichen Kneblungsverträge eben.
Das mit den zum ausschließlichen Vorteil des Bauunternehmers gewählten Zeitpunkt kommt hinzu.
An sich ist das ein Fall für die Beratung durch einen auf das private Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Nur weil Du ein P-Konto hast bedeutet das doch nicht, dass Du vor Vollstreckungsversuchen geschützt bist. Natürlich nicht auf dem P-Konto, sondern zum Beispiel durch Pfändung von Gegenständen. Die Vollstreckungsbeamten des Finanzamts, genauer gesagt vom Zoll, gelten als wesentlich weniger freundlich als die Gerichtsvollzieher.
Wenn aber tatsächlich nichts zu holen ist, muss das Finanzamt trotz aller bösen Briefe klein beigeben.
Flauschi soll den Pensions-Sicherungs-Verein anrufen:
https://www.psvag.de/kontakt/
Der weiß bestimmt, wer nun die Abwicklung der insolvent gewordenen AEG, bzw.deren Betriebsrenten, vornimmt.
Der Professor ist Berufsbezeichnung und hat auf einer Zahlkarte genau so wenig zu suchen wie der Bezirksschornsteinfegermeister oder der Müllwerker.
Der Doktortitel mag Namensbestandteil sein. Nur ist die Bank deswegen nicht gezwungen den auf der Karte zu erwähnen. Schließlich würde sie ja auch nicht die 10 Vornamen auf die Karte schreiben die der ein oder andere Kunde so hat.
Wenn es sich nicht gerade um die Schenkung einer Immobilie handelt ist kein notarieller Vertrag erforderlich, auch nicht aus steuerlichen Gründen.
Bei Beträgen in dieser Höhe sind Rückfragen von Kreditinstituten zur Mittelherkunft nicht unwahrscheinlich. Daher sollte man auf jeden Fall einen schriftlichen Schenkungsvertrag abschließen. In den kann man dann auch Auflagen zur Mittelverwendung einbauen.
Notarielle Schenkungsverträge haben natürlich den Vorteil, dass sie nie verloren gehen können, denn der Notar verwahrt immer eine Ausfertigung in seinem Archiv. Die Glaubwürdigkeit einer notariellen Urkunde ist größer als die eines privatschriftlichen Vertrags. Außerdem werden Vereinbarungen zur Mittelverwendung rechtlich auf Zulässigkeit überprüft. Ob das die nicht unerheblichen Kosten für eine notarielle Beurkundung rechtfertigt muss jeder selber entscheiden.
Abschließend noch der Hinweis, dass ein Schenkungsvertrag nur bei notarieller Beurkundung sofort wirksam ist. Ohne notarielle Beurkundung wird er erst wirksam mit Erfüllung des Schenkungsversprechens. Wenn man so will ist das aus Sicht des Schenkers ein Nachteil. Ohne notarielle Vereinbarung könnte der nämlich auch noch in der letzten Sekunde seine Absicht ändern.
So wie das geplant ist kann das nicht funktionieren. Ohne Mieteinnahmen kannst Du keine Ausgaben absetzen.
Das mit dem Nießbrauch wäre aber umgekehrt vielleicht keine schlechte Idee. Genauer gesagt, Du schenkst dem Sohn das Eigentum und behälst Dir den Nießbrauch auf Lebenszeit vor. Für Dich ändert sich einkommensmäßig nichts. Dein Sohn aber bezahlt die Schenkungsteuer, die Du dann übernimmst, nach heutigem Hauswert.
Denklogisch müßte dann derjenige Umsatz der zum Erwerb der Payback-Punkte erforderlich ist als Aufwand steuerlich absetzbar sein.
Ist er aber nicht. Es handelt sich um Aufwand für private Lebensführung.
Wieso sollten denn dann die Punkte steuerpflichtiges Einkommen sein?
Die GmbH wird in Handelsregister B eingetragen.
Meine Vermutung ist, dass dort jetzt die Löschung der GmbH eingetragen wurde.
Das muss sich doch aus der Mitteilung ergeben.
Wenn Du das verifizieren willst kannst Du auch Einblick in das Handelsregister während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts nehmen.
Man könnte zum Beispiel einen Duden zur Hand nehmen.
Wenn es um die Stromkosten gehen sollte:
Überprüfen, ob die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt sind.
Stromtarif oder/und Stromanbieter wechseln.
Oder aber, erforschen, was da so viel Strom braucht.
Wenn Du Dir die Bewertungen bei Trustpilot anschaust dann wirst Du eine entdecken in der steht, dass die Eronfina unter der angegebenen Adresse in Deutschland überhaupt nicht bekannt ist und über ein Konto mit spanischer IBAN verfügt.
Der Firmeninhaber ist daher keineswegs bekannt und es ist auch nicht bekannt, wo der sich aufhält. Ein User von Trustpilot will eine Firma in den Niederlanden als Täter ermittelt haben. Gesichert ist das natürlich nicht.
Anzeige bei der Polizei sollte unbedingt erstattet werden. Dein Geld kommt dadurch nicht zurück.
Vielleicht haben Verbraucherschutzverbände weitere Informationen. Allerdings müßte man die dann auch verwerten. Klartext gesprochen: Man müßte bereit sein, in den Niederlanden Klage zu erheben. Das dürfte dermaßen teuer werden, dass man gut damit beraten ist, das Geld einfach abzuschreiben.
Bei den paar Usern hier bekämst Du niemals repräsentative Werte, zumal man da dann so etliche Parameter abfragen müßte.
Da kannst Du gleich danach googlen. Allerdings weichen die dort abfragbaren Zahlen ohnehin weit voneinander ab.
Natürlich ist das Gesetz zu kompliziert.
Man kann endlos lange darüber diskutieren, wieso.
Da spielen sicher die sehr unterschiedlichen Ansichten der Politik eine Rolle, aber auch die von Sachverständigen aller Richtungen.
Ich persönlich sehe da aber noch einen ganz anderen Grund:
Es grassiert seit Jahrzehnten die geradezu perverse Lust daran, alles so kompliziert wie möglich zu organisieren.
Mein Vater war ja Steuerberater. Ich hatte vor geraumer Zeit seine Bibliothek gesichtet und alles nicht mehr aktuelle entsorgt. Dabei ist mir eine Ausgabe des Einkommensteuergesetzes aus den 50er-Jahren in die Hände gefallen. Es handelte sich um ein dünnes Bändchen. Die dort zu findenden Vorschriften konnte man verstehen und das im ersten Anlauf. Heute ist das Einkommensteuergesetz nur in einem dicken Wälzer unterzubringen. Vieles ist so kompliziert formuliert, dass selbst Juristen lieber gleich zum Kommentar greifen statt sich mit dem Gesetz abzugeben.
Die Lust am Verkomplizieren bleibt leider nicht auf das Steuerrecht beschränkt, sondern wuchert auf allen Rechtsgebieten.