Vorladung der Polizei wegen Verdacht auf Warenbetrug bei Ebay Kleinanzeigen, was kann ich tun?

1 Antwort

zur Vorladung bist du normalerweise verpflichtet, es sei denn du hast Attest...

Das ist auch der bessere Weg das zu klären, alles andere verschlimmert das noch,

und ehrlich erklären noch nicht 17 etcetc...gibt nen Sprichwort"wer das Gespräch nicht sucht, hat was zu verbergen"

betrifft "Einverständnis des Käufers"... hast du in deinen Nachrichten in deinem Ebayaccount noch Nachrichten, die das belegen?

habe da eigene Erfahrungen gemacht, vielleicht hat der Käufer da was zu verbergen,

habe vor vielen jahren mal ein legales Abhörgerät da verkauft bei Ebay... nach 2 Wochen kam das Paket zurück, nicht zustellbar... gut war ja bezahlt, gemeldet hat der sich auch nicht mehr, habe das 1 jahr im keller liegen gehabt, schon vergessen gehabt... plötzlich kam Vorladung... bin da hingegangen und musste erfahren, das das gerät zum Abhören in einem Hotel missbraucht wurde, gottseidank hatte ich das Paket noch, und habe es zwecks Fingerabdrücke und Adresse bei der Polizei abgegen...

wollte dir nur sagen, vielleicht steckt ganz was anderes dahinter, als du denkst... aber verpflichtet zur Vorladung bist du... ansonsten machst du dich eh nur verdächtig... hoffe geholfen zu haben