Guten Tag, Zahlung für Interimsbrücke wird von der PKV abgelehnt, an wen wende ich mich?

Leider sind meine Kronen bereits 30 Jahre alt und nun weisen sie Schäden auf. Da ich an einigen Zähnen stärkere Schmerzen hatte, mußten die Kronen runter. Richtigerweise haben wir vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan an die Versicherung geschickt. Doch bevor dieser zurück kam, entzündete sich ein Zahn und auch ein Weisheitszahn mußte gezogen werden. Ich bekam außerdem noch eine Wurzelbehandlung. Da nach der Wurzelbehandlung 3 Monate gewartet werden sollte und der Biss durch die gezogenen Zähne auf einer Seite gar nicht mehr vorhanden war, ließ mein Zahnarzt eine metallgestützte Interimsbrücke anfertigen (die schon teurer ist als ein Provisorium). Diese Interimsbrücke war bereits im Heil- und Kostenplan mit aufgeführt.

Kaum fertig - Ablehnung der Versicherung - genau diese metallgestützte Brücke wollen sie nicht bezahlen.

In der Gebührenordnung für Zahnärzte steht klar drin, daß sie erstattungsfähig ist, wenn die Tragezeit mindestens 3 Monate beträgt. Jetzt trage ich sie bereits seit Dezember - also weit über 3 Monate. Trotzdem ist jedes Verhandeln mit der Versicherung fehlgeschlagen. Für diese Argumentation sind sie nicht zugänglich.

Anfangs hat mir die Zahnarztpraxis weitergeholfen, doch nun kam die Mahnung und ich finde leider nichts zu meiner Frage: An wen wende ich mich? Ist die Schlichtungsstelle die Ärztekammer oder der Bund der Versicherten oder Verbraucherschutz?

Hat jemand bitte einen Tip für mich?

P.s: Das einzige Argument ist wirklich die Tragezeit der Interimsbrücke - nicht mein Vertrag.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

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