Guten Tag, Zahlung für Interimsbrücke wird von der PKV abgelehnt, an wen wende ich mich?

3 Antworten

Hallo,

entscheidend ist, was in dem gewählten Tarif inkl. aller Anlagen mit der PKV vereinbart wurde. Gibt es dort Aussagen zu Interimsversorgungen? 

Worauf beruft sich die Versicherung in ihrer Argumentation genau?

In der Gebührenordnung für Zahnärzte steht klar drin, daß sie erstattungsfähig ist, wenn die Tragezeit mindestens 3 Monate beträgt.

Das glaube ich nicht! In der GOZ kann nur stehen, was abrechnungsfähig ist! Steht im PKV-Vertrag, dass alles, was abrechnungsfähig ist, auch erstattet wird?

Wenn der Vertrag mit der PKV nicht eindeutig ist (meist steht im PKV-Vertrag, dass die Leistungen das "Maß des Notwendigen" nicht überschreiten dürfen), kann evtl. diese Stelle helfen:

http://pkv-ombudsmann.de/

Gruß

RHW

 

Hallo, wie ist die Begründung der Versicherung ? Wenn die AVB - warum auch immer - die Brücke nicht beinhalten, wirds schwierig.

Ansprechpartner wäre der Ombudsmann der PKV, die von Dir genannten Stellen werden nichts bringen.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Danke für die Antwort. Die PKV schreibt:

7080/7090  - 7100  =  Eine Indikation zur Eingliederung einer entsprechenden langzeitprovisorischen Zwischenversorgung nach GOZ 7080/7090 kann nicht bestätigt werden. Demnach entfällt auch Ziffer 7100 sowie alle Material- und Laborkosten.

Die veranschlagten Laborkosten sind in der Höhe nicht nachvollziehbar. Insoweit bitten wir Sie, die Laborkosten durch das beauftragte Labor und von Ihnen detailliert darzustellen.

Mein Vertrag sieht keine Kosteneinschränkungen vor, er besteht seit 20 Jahren.

Allerdings muß ich sagen, daß die Stellungnahmen des Zahnarztes nicht immer nett und sachlich waren und die Aufsplitterung der Laborkosten auch nicht erfolgte.

Da ich damit einverstanden war, daß Zahnarzt und PKV direkt korrespondieren, hatte ich da keinen Einfluss drauf.

Ist es zu empfehlen, den abgerechneten Rechnungsteilbetrag vorab zu überweisen oder spricht da etwas gegen?

Nochmals ein dickes Dankeschön für die Mühen einer Antwort.

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@Helion24

Hallo, wenn die Tragezeit so deutlich über den von der GOZ vorgesehenen 3 Monaten liegt, sehe ich schon eine Indikation. Es wäre die Aufgabe des Zahnarztes, dies medizinisch darzulegen. Und spätestens mit der Rechnung mussen der Zahnarzt und das Labor die Laborkosten detailliert darlegen.

Wenn Sie meinen, der Zahnarzt habe hier noch Nachholbedarf , würde ich diesen Teil der Rechnung nicht zahlen.

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@barmer

Danke für den erneuten Kommentar. Das nachfolgende steht in meinen Versicherungsbedingungen.

Zahnersatz: Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen, Zahnkronen jeder Art, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.

Die Aufwendungen werden ersetzt, soweit sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet sind. Der Ersatz der Aufwendungen ist nicht auf die in der Gebührenordnung
aufgeführten Höchstsätze begrenzt.

Die Zahnarztpraxis will nochmals mit der Abrechnungsstelle sprechen. Ich warte noch auf eine Antwort und suche dann Rat beim PKV-Ombudsmann, da es um ca. 2.300 € geht.

Vielen Dank für die ganze Mühe.

LG Helion24

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