BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

BAföG, Beruf, Einkommensanrechnung, einkommensteuer, Übungsleiter, Ausbildungsförderung
Übungsleiterfreibetrag überschritten + Student + Steuern zahlen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Ich arbeite als Übungsleiter in der Betreuung an zwei Schulen und zusätzlich in einer Bewegungsschule.

Also um es übersichtlich zu machen:

1 x ÜL-Vertrag bei einer Hauptschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Realschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Bewegungsschule

Die Schulen werden von einem katholischen Träger betreut, demnach habe ich zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber (einmal Haupt- einmal Realschule) Hoffe das ist verständlich soweit.

Im ersten Halbjahr 2012 habe ich nur zwei Tage gearbeitet und hatte einen relativ geringen Verdienst, so dass der Übungsleiterfreibetrag von 2100 € niemals erreicht worden wäre. Im zweiten Halbjahr habe ich aber mehr Tätigkeiten übernommen, so dass ich jetzt feststellen muss, dass ich den Übungsleiterfreibetrag sehr wahrscheinlich überschreiten werde.

Wenn ich grob richtig gerechnet habe werde ich auf 2300 - 2400 Euro Lohn im Jahr 2012 kommen. Meine Frage ist jetzt was ich machen muss..ob ich es in die Steuererklärung im kommenden Jahr ganz normal reinschreiben muss.

Was mich auch sehr verunsichert ist folgende Passage aus meinem Vertrag:

"Der Übungsleiter versichert, anderweitig keine steuerfreie Einnahme (ÜL-Pauschale) zu haben bzw. dass diese Einnahmen zusammengenommen den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten."

Ich werde den Betrag überschreiten, bekomme ich da jetzt Probleme?

Noch dazu kann ich sagen, dass ich Student bin, unverheiratet, keine Kinder :]

Danke schonmal für die Hilfe!

Viele Grüße

Jim

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