BAföG, Übungsleiterpauschale

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da für das BAFöG sowohl die est-pflichtigen Einkünfte als auch sonstige BEzüge maßgeblich sind, war die Tätigkeit mit der "Um-Bescheinigung" wohl für die Katz'.

Merksatz für das zukünftige Leben: "Was eine Uni oder ein sonstiger Arbeitgeber auf Bescheinigungen schreibt ist für Ämter wie das Finanzamt in 90% der Fällen uninteressant."

Die Uni als öffentliche Einrichtung muss sämtliche Zahlungen an Dich, egal ob aus einem Lohn- oder einem sonstigen Vertrag an das Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag vorliegen oder nicht.

Sehr hilfreich, danke. Aber wie kann denn das Finanzamt entscheiden, ob das eine ÜL-Tätigkeit war? Die wissen ja nicht, was ich da getan habe und werden das ja wohl kaum von sich aus tun...

0
@Muldaaa

Das Finanzamt schaut ins Gesetz. Da steht, dass es eine Tätigkeit als Übungsleiter sein muss, und dass die Sache für eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt sein muss.

Die Uni ist letzteres unzweifelhaft und wenn es ersteres nicht glaubt, dann wird es Dir schreiben und Dich bitten es nachzuweisen.

Zudem werden sie darauf achten, dass dieser Freibetrag nur ein Mal je Person gewährt wird, und nicht je Tätigkeit.

0