Ist als AG Leiter in einer Oberschule die Übungsleiterpauschale bei der Steuer möglich?

1 Antwort

Es wäre interessant zu wissen, was Du sonstmachst.

Wärst Du Rentner/Pensionär, wäre es zweifelsfrei eine Tätigkeit, für die die Übungsleisterpauschale gilt.

Würdest Du diese Tätigkeit für diverse Institutionen machen, dann wäre es Dein Hauptberuf und es würde nicht gelten.

Bescheinigung nur notwendig, wenn sie angefordert würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich bin Hauptberuflich Student und dann noch als Werkstudent 20h beschäftigt. 

Und dann freiberuflich arbeite ich halt noch in meiner alten Schule.

Danke !

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