Kann man auf Übungsleiterpauschale verzichten?
Hallo,
ich bin freiberuflich Tätig und plane meine Elternzeit. Mir wurde empfohlen möglichst mehr verdienen und weniger Ausgaben oder Verluste zu machen (oder steuerlich anerkennen lassen), damit das Elterngeld nicht zu mickrig ausfällt. Ich verdiene brutto ca. 11000 im Jahr und bis jetzt habe keine Steuer beim Abzug aller Ausgaben bezahlt (Fahrkosten, Krankenversicherung und Übungsleiterpauschale). Dafür weist aber mein WISIO Programm zu versteuernde Einkommen von 7000 EUR.
Ich frage mich, kann ich die Übungsleiterpauschale oder Krankenversicherungskosten weglassen, damit mein zu versteuernde Einkommen an 9000 EUR rückt und ich zwar weiterhin kaum Steuer zahlen muss, aber später (Ende des Jahres) dadurch mehr Elterngeld bekomme (65% von 9000 anstatt von 7000). Oder wird Sachbearbeiter von der Finanzamt es selbst zwangsweise berücksichtigen, da ich Lehrtätigkeit ausübe? Darf ich Krankenkassenbeiträge (ich bin freiwillig gesetzlich Versichert) weglassen, um mein Gewinn virtuell zu vergrößern?
2 Antworten
Das Elterngeld bemisst sich nach dem Erwerbseinkommen, nicht nach dem zu versteuernden Einkommen. Steuer- und SV-Abzüge werden pauschaliert vorgenommen, unabhängig von deinen tatsächlichen Ausgaben. Lies dir das nochmal im BEEG genau durch.
Das stimmt, Erwerbseinkommen berücksichtigt nicht SV-Abzüge wie Krankenkassenbeiträge, d.h ob Sie diese zahlen oder nicht ,spielt für die Elterngeldberechnung keine Rolle. Seinerseits sind Betriebsausgaben und Werbungskosten wie Übungsleiterpauschale an der Stelle von Bedeutung, da sie den Gewinn und somit Einkommen reduzieren. Die Frage stellen Sie richtig: darf man auf diese Pauschale freiwillig verzichten (z.B genau so wie auf Betriebsausgabe wie Fahrtkosten) und dadurch zwar mehr Steuer zahlen, aber auch ein Vorteil bei Elterngeld bekommen?
Wird denn das Elterngeld nicht anhand des Gewinns berechnet? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sich das nach dem zu versteuernden Einkommen richtet. Ich weiß es aber nicht. D.h., Du könntest höchstens die Einnahmen erhöhen und Ausgaben verschieben (z.B. Anschaffungen wie neuer PC).
Scheint fast so zu sein. Gewinn minus Steuern des Vorjahres wird als Grundlage heran gezogen.(Pflichtversichert bist du wohl nicht?).
Falls Du die Steuerklärung für 2016 noch machen mußt, könntest Du also nur Ausgaben in der Gewinnermittlung nicht eintragen, um den Gewinn zu erhöhen. Legal?