Kann man auf Übungsleiterpauschale verzichten?

2 Antworten

Das Elterngeld bemisst sich nach dem Erwerbseinkommen, nicht nach dem zu versteuernden Einkommen. Steuer- und SV-Abzüge werden pauschaliert vorgenommen, unabhängig von deinen tatsächlichen Ausgaben. Lies dir das nochmal im BEEG genau durch.

Lassi  12.05.2017, 11:53

Das stimmt, Erwerbseinkommen berücksichtigt nicht SV-Abzüge wie Krankenkassenbeiträge, d.h ob Sie diese zahlen oder nicht ,spielt für die Elterngeldberechnung keine Rolle. Seinerseits sind Betriebsausgaben und Werbungskosten wie Übungsleiterpauschale an der Stelle von Bedeutung, da sie den Gewinn und somit Einkommen reduzieren. Die Frage stellen Sie richtig: darf man auf diese Pauschale freiwillig verzichten (z.B genau so wie auf Betriebsausgabe wie Fahrtkosten) und dadurch zwar mehr Steuer zahlen, aber auch ein Vorteil bei Elterngeld bekommen?

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Wird denn das Elterngeld nicht anhand des Gewinns berechnet? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sich das nach dem zu versteuernden Einkommen richtet. Ich weiß es aber nicht. D.h., Du könntest höchstens die Einnahmen erhöhen und Ausgaben verschieben (z.B. Anschaffungen wie neuer PC).

Brigi123  11.05.2017, 19:40

Scheint fast so zu sein. Gewinn minus Steuern des Vorjahres wird als Grundlage heran gezogen.(Pflichtversichert bist du wohl nicht?). 

Falls Du die Steuerklärung für 2016 noch machen mußt, könntest Du also nur Ausgaben in der Gewinnermittlung  nicht eintragen, um den Gewinn zu erhöhen. Legal?

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