Als Rentnerin zusätzlich zur Übungsleiterpauschale einen 400 € Job ausüben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen oder mehrere Minijobs, die insgesamt 400/Monat bringen können Sie freilich ausüben. Die vorherige Antwort v. jostero ist nicht so ganz richtig, z. B. "400 EURO-Job nichts zu tun. Die werden auf anderen Formularen mit ggf. eigenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgabenabzügen abgerechnet" Richtig ist: Für einen Minijob (400/Monat) werden durch den Arbeitnehmer keine Steuern gezahlt, dementsprechend gibt es auch keinen Werbungskosten-, bzw. Betriebsausgabenabzug.

Die Übungsleiterpauschalen sind steuerfrei, vorausgesetzt, der/die zahlende Verein/Institution ist gemeinnützig. Wenn diese Übungsleiterpauschale also sowieso steuerfrei ist, erübrigt sich auch hier eine Steuererklärung und somit auch jegl. Werbungskosten-, bzw. Betriebsausgabenabzug.

So ist es.

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@EnnoBecker

@Marisha: ich glaube auch, der Gang hat sich erübrigt. Und danke für das Kompliment.

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