Als Rentnerin zusätzlich zur Übungsleiterpauschale einen 400 € Job ausüben?
Wenn ich als Rentnerin eine Übungsleiterpauschale von 2.100 € im Jahr bekomme, darf ich dann zusätzlich einen 400 €-Job ausüben?
1 Antwort
Einen oder mehrere Minijobs, die insgesamt 400/Monat bringen können Sie freilich ausüben. Die vorherige Antwort v. jostero ist nicht so ganz richtig, z. B. "400 EURO-Job nichts zu tun. Die werden auf anderen Formularen mit ggf. eigenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgabenabzügen abgerechnet" Richtig ist: Für einen Minijob (400/Monat) werden durch den Arbeitnehmer keine Steuern gezahlt, dementsprechend gibt es auch keinen Werbungskosten-, bzw. Betriebsausgabenabzug.
Die Übungsleiterpauschalen sind steuerfrei, vorausgesetzt, der/die zahlende Verein/Institution ist gemeinnützig. Wenn diese Übungsleiterpauschale also sowieso steuerfrei ist, erübrigt sich auch hier eine Steuererklärung und somit auch jegl. Werbungskosten-, bzw. Betriebsausgabenabzug.
@Marisha: ich glaube auch, der Gang hat sich erübrigt. Und danke für das Kompliment.
So ist es.