Kann ein gebraucht gekaufter PC auch als Werbungskosten abgesetzt werden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein gebrauchter PC hat zunächst mal einen Anschaffungsbetrag. Dieser könnte über drei Jahre abgeschrieben werden - also genauso wie ein neues Gerät.

Geht man jedoch davon aus, daß das Gerät bereits recht alt ist (z.B. schon zwei Jahre), so kann man auch eine kürzere Restnutzungsdauer plausibel begründen. In diesem Fall wäre der gebraucht gekaufte PC vielleicht nur über 24 Monate abzuschreiben. Liegt der Kaufpreis für das gebrauchte Gerät allerdings verdächtig in der Nähe eines Neugeräts, so sollte man mit einer reduzierten Restnutzungsdauer nicht argumentieren ;-)

Wie ist es denn mit dem ursprünglichen Käufer des Geräts, der es auch schon abgesetzt hat? Er hat es vor einem halben Jahr und abgesetzt. Nun meint er, dass er dann Geld zurück zahlen muss, wenn ich ihn auch absetzen will.

Und wie ist es mit der Mehrwertsteuer?

wie ist es denn, wenn der ursprüngliche käufer es auch schon abgesetzt hat? er hat es letztes jahr gekauft, es abgesetzt und nun hat er angst, wenn ich es absetzten will, dann muss er geld wieder zurück zahlen.

und wie ist es mit der mehrwertsteuer?

Dem Finanzamt ist es egal ob der PC neu oder gebraucht gekauft wurde - wichtig ist der Nachweis der beruflichen Verwendung!!!

"wichtig ist der Nachweis"
 
Besser: Die Glaubhaftmachung. Wenn das FA es glaubt, genügt es :-)

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