Wann genau Steuerklasse wechseln - vor oder nach Beginn des Mutterschutzes?

1 Antwort

Hallo, wenn man so durchs Internet surft und sich zu dieser Problematik Infos holt, dann ist die gängiste Meinung, dass man erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt die Steuerklasse beim Mann wieder auf III wechseln soll. Ihr kommt ja bisher auch mit III Frau und V Mann klar (ist bei uns genauso), wenn Dein AG die III bei Dir abnimmt, dann bekommst Du auch als Muschu Geld ja fast dein letzten Nettoverdienst. D.h. die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geurt habt Ihr im Idealfall das gleiche Geld wie bisher. Doof wird es nur wenn der AG das Muschu nicht nach III berechnen will, sondern maximal nach IV. Deswegen in der Firma nie sagen der Mann verdient mehr, hier eher flunkern und sagen mein Mann verdient viel weniger oder ist selbstständig z.B.

Des Weiteren kannst Du die Steuerklasse sowieso nur bis 30.11.2011 noch wechseln für das aktuelle Jahr, danach geht es nicht mehr für 2011. Allein deswegen würde ich einfach im Januar 2012 ein Eintrag auf Wechsel stellen, denn der Steuerklassenwechsel wird zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. D.h. Dein Mann wäre dann ab Feburar 2012 in der III also genau nach Deinem Mutterschutz, wenn bei Dir sozusagen die Elterngeld Zahlung beginnt, dann habt ihr ab Feb. eben III Mann + Elterngeld. Hier auch ein Tipp: Falls es euch reicht lieber das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lassen.

Warum würde ich das so machen: Nach der Geburt muss man eine Bestätigung an die Krankenkasse schicken, die berechnet dann das Muschu für die 8 Wochen nach der Geburt. Wenn da das gleiche Procedere mit AG läuft wie vor der Geburt könnte der ggf.melden dass Du nun in der V bist und dann wird Dein Muschu für die 8 Wochen nach der Geburt gekürzt. Ist aber nur eine Vermutung. Es geht halt darum den Möglichekiten der ganzen die Zahlen müssen aus dem Weg zu gehen.

Hallo sauanonym,

vielen Dank für Deine Antwort. Leider muss ich Dir in einigen Punkten widersprechen.

Wie bereits erklärt wurde, ist es für die Steuer natürlich relativ egal, wann der Wechsel stattfindet. Bleibt der Mann auch währender der Auszahlungszeit des Muttschaftsgeldes, also während des gesamten Mutterschutzes in der V, dann ist man zwar in der Zeit etwas weniger "flüssig", aber die zuviel bezahlten Steuern kann man ja in der Steuererklärung geltend machen.

Was ich nun nicht ganz verstehe, ist wieso Du davon ausgehst, der AG müsse mir die "III abnehmen"!? Mein AG hat die Steuerklasse zu akzeptieren, die ich ihm anhand der Lohnsteuerkarte vorlege. Da brauch ich niemanden anflunkern was den Verdienst meines Mannes angeht... Außerdem ist es ja so, dass die Höhe des Mutterschaftsgeldes anhand des Netto-Verdienstes der letzten vollen 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Konkret: Mein Mutterschutz beginnt am 15. Dezember. Das heißt, mein Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe des durchschnittlichen Netto-Verdienstes der Monate September, Oktober und November. Also ist es für das Mutterschaftsgeld völlig egal, in welcher Steuerklasse ich mich im Dezember und während des gesamten Mutterschutzes befinde. (Selbiges gilt für die Berechnung des Elterngeldes, nur dass es da eben die letzten 12 Monate sind vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt) Desweiteren berechnet die Krankenkasse für die 8 Wochen nach der Geburt auch nicht neu. Fakt ist: von der Krankenkasse bekommst Du 13€ pro Tag und der AG stockt das ganze bis auf die Höhe Deines Netto-Gehaltes im oben genannten Zeitraum auf.

In unserem Fall bedeutet das nun, dass ich noch diesen Monat auf's Finanzamt gehen werde um mit Wirkung zum 01. Dezember die Steuerklassen zu wechseln. Ich werde dann zwar für den halben Dezember nach Steuerklasse V bezahlt (2. Dezemberhälft Mutterschaftsgeld ist ja genauso hoch wie Netto Steuerklasse III), aber mein Mann hat ja dafür dann schon den ganzen Dezember die III. Macht für uns Netto 300 € im Dezember mehr. Von Januar bis Ende März (8 Wochen nach der Geburt) sogar 500 € im Monat! (Weil ich Mutterschaftsgeld Höhe Verdienst Steuerklasse III und er Lohn Höhe Steuerklasse III). Natürlich relativiert sich das später alles in der Steuererklärung, aber für den Moment sind wir wesentlich flüssiger als wenn ich die III und er die V bis Ende Mutterschutz behalten würden.

Falls ich doch noch irgendwo einen fetten Denkfehler haben sollte, korrigiert mich bitte! LG...

0
@Moguntianerin

Hi, zu "Mein AG hat die Steuerklasse zu akzeptieren"

Das Bundesarbeitsgericht hat im vom 22.10.1986 - 5 AZR 733/85 - klargestellt, dass durch die reine Steuerklassenwahl kein höherer Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber machbar ist. Als Rechtsmissbrauch ist sogar die erstmalige Steuerklassenwahl nach einer Heirat angesehen worden, weil dadurch ein höherer Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld angestrebt wurde (BAG-Urteil vom 18.09.1991 - 5 AZR 581/90). Ganz anders hat hingegen das Bundessozialgericht beim Steuerklassenwechsel für Elterngeld entschieden. Das Bundessozialgericht sieht nämlich den Wechsel der Lohnsteuerklasse beim Elterngeld als "eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit" an.

=> Der AG muss die III nicht akzeptieren, egal wie lange Ihr schon III/V habt. ABER i.d.R. wissen die AG das aber nicht und es klappt auch alles.
Wir spekulieren ja auch darauf das es klappt!

zu "wann soll Mann wieder in III" wechseln,wäre ich froh wenn Ihr uns da Bescheid gebt ob sich wirklich nichts für das Muschug nach der Geburt geändert hat. Danke Sehr

0