Werkstudent und freiberuflich - Sozialversicherung?

2 Antworten

Die 450,- Euro pro Monat haben hier keine Bedeutung.

Der Werkstudentenarbeitgeber zieht die fällig Beträge ab.

Es gibt da keinen unmittelbaren, oder mittelbaren Zusammenhang.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hättest eigentlich schon aus Deiner ersten Frage erkennen können, das der AG mit der selbständigen Tätigkeit nichts zu tun hat.

Emma9090 
Fragesteller
 09.02.2019, 19:30

Ja ich glaube so langsam habe ich es auch verstanden. Tut mir Leid! Dankeschön für deine/eure Hilfe!

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